Bei geplanter „Nikolausspritzung“ kann in Weizen das Produkt Traxos zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu Wintergerste/Winterroggen ist aber zwingend auf die Verträglichkeit bestimmter Winterweizensorten beim Einsatz von CTU zu achten.
C. Erbe, amtlicher Berater im Landwirtschaftsamt Bruchsal, berichtet, dass vielerorts die Winterweizenaussaat noch ansteht und nennt hier nochmals zwingend einzuhaltende Auflagen bei bestimmten Wirkstoffen.
Auflagen CTU (z.B. Lentipur 700, Carmina 640, Toluron 700 SC etc.)NG 404: ab Hangneigung >2% 20m Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen Mulch-und Direktsaat
NG 405: keine Anwendung auf drainierten Flächen (außer Trinity; hier gilt ein Verbot nur zwischen dem 01.11. und dem 15.03.)
NW 605+NW606: Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern: 50% Abdrift mindernde Düse: 10m; 75% Abdrift mindernde Düse: 5m
NG 411: Keine Anwendung auf Bodenarten reiner, schwach schluffiger und schwach toniger Sand mit Humusgehalt <2,25%
Auflagen Pendimethalin (z.B. Trinity, Malibu, Addition, etc.) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura, Filon, etc.)NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mind. 300l/ha auszubringen. Das Mittel darf nur mit einem Gerät ausgebracht werden, das in der jeweils aktuellen Liste der abdriftmindernden Geräte mit 90% Adriftminderung eingetragen ist (auf der gesamten Fläche)
NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der
Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten
NT 170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3m/s nicht überschreiten
(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 16.10.2020)