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13.08.2012 | 06:35 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Hinweise zur Beseitigung von Ausfallgetreide und zur Getreidebeizung

Dresden - Zur vorbeugenden Einschränkung der Gefahr einer Virusübertragung durch das Gerstengelbverzwergungsvirus in Wintergetreide ist auf die rechtzeitige Beseitigung von Ausfallgetreide zu achten.

Weizen
(c) proplanta
Diese Ausfallpflanzen sind eine Virusquelle und erhöhen somit die Gefahr der Verbreitung des Gerstengelbverzwergungsvirus durch virusübertragende Blattläuse auf die neuen Getreidesaaten. Auch für Schnecken sind die Ausfallpflanzen eine gute Nahrungsgrundlage.

Außerdem leistet eine mechanische Bearbeitung des Bodens gleichzeitig einen Beitrag zur Eindämmung der Feldmäuse. Frühsaaten sind durch das Gerstengelbverzwergungsvirus besonders gefährdet. Deshalb sollten zur Minderung des Virusbefalls extreme Frühsaaten vermieden werden.
 
Die Saatgutbehandlung ist für einen gesunden Feldaufgang wichtig und fördert eine gute Überwinterung der Pflanzen. Samen- und bodenbürtige Krankheitserreger wie z. B. Schneeschimmel, Streifenkrankheit, Stein- und Flugbrand, die später nicht mehr bekämpfbar sind, können ausgeschaltet werden. Bei der Mittelwahl sollte auf ein möglichst breites Wirkungsspektrum geachtet werden. Zum Befall mit Schwarzbeinigkeit kann es bei engen Getreidefruchtfolgen - Stoppelweizen, bei Frühsaaten bzw. bei ungenügender Strohräumung kommen.

Gegen diesen Erreger stehen die Beizen Jockey und Latitude zur Verfügung. Allerdings ist beim Einsatz von Latitude eine Kombination mit einem Mittel mit Breitenwirkung angeraten, da die Wirkung nur auf die Schwarzbeinigkeit beschränkt ist. Maßnahmen gegen die Schwarzbeinigkeit sind aber nur unter Befallsbedingungen rentabel. Deshalb sollten zur Befallsminimierung acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen den Vorrang haben. Jockey und Galmano haben wieder eine Zulassungsverlängerung bis 12/2012 erhalten.

Chemisch gebeiztes Saatgut darf nur zur Aussaat und nicht zu Nahrungs- und Futterzwecken verwendet werden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Getreide. Bei der Saat muss das gebeizte Saatgut vollständig mit Erde bedeckt sein, um eine Aufnahme durch Vögel und Wild zu vermeiden. Reste von gebeiztem Saatgut sind verschlusssicher aufzubewahren.
 
Das chemiefreie physikalische Verfahren der Elektronenbehandlung von Saatgut, mit dem gegen Weizenstein- und Roggenstängelbrand eine gute Wirkung erzielt wird, ist weiterhin möglich. Für dieses Verfahren ist grundsätzlich zertifiziertes Saatgut zu verwenden, da der Flugbranderreger nicht mit erfasst wird. Elektronenbehandeltes Restsaatgut kann bedenkenlos verfüttert oder im darauf folgenden Jahr wieder verwendet werden, da keine Reduktion der Keimfähigkeit erfolgt. Bei Problemen mit bodenbürtigen Krankheitserregern, Krankheiten im Keimling oder Insektenbefall sowie für Lagen mit Schneeschimmelgefährdung ist dieses Verfahren nicht geeignet.
 
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden
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