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02.03.2013 | 16:12 | Eichgesetz 

Ausschankmaße in Gaststätten bleiben bestehen

Berlin - In Baden-Württemberg bangten Weinliebhaber schon um ihr berühmtes «Viertele» - dann kam die Entwarnung aus Berlin.

Ausschankmaße
(c) proplanta
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lässt die seit 1935 in Deutschland geltenden Glasgrößen in Gaststätten für Bier, Wein oder Schnaps wie sie sind.

Anderslautende Medienberichte, Gastwirte könnten künftig beliebige Glasgrößen verwenden und so die Verbraucher verwirren, seien falsch, stellte ein Rösler-Sprecher am Freitag klar. «Die bisherigen Ausschankmaße, etwa die Glasgrößen in Gaststätten, sind beliebt, sie haben sich in Deutschland bewährt.» Es gebe überhaupt keinen Grund, daran zu rütteln - «ohne Wenn und Aber».

Für die Irritationen sorgte das neue Mess- und Eichgesetz, das am Freitag im Bundesrat beraten wurde. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) hatte in der «Bild»-Zeitung gewarnt: «Am Zapfhahn muss Klarheit herrschen.» Röslers Ministerium erklärte, das neue Regelwerk enthalte keine Festlegung zu den Ausschankmaßen. Diese seien in einer eigenen, vom Gesetz abgekoppelten Mess- und Eichordnung geregelt. (dpa/lsw)
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