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19.06.2009 | 08:15 | Gentechnik  

Backhaus: Transparenz und klare rechtliche Regelungen im Umgang mit Gentechnik notwendig

Schwerin - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus plädierte in der Landtagsdebatte zum Antrag der Regierungskoalition "Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung des Gentechnikrechts für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern" für einen sachgerechten Umgang mit der Gentechnik.

Till Backhaus
Till Backhaus (c) Till-Backhaus.de
"Das Beispiel der Gentechnik zeigt immer wieder, dass neue Technologien zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine Selbstläufer mehr sind.  Je weiter sie in ungewisses Neuland vorstoßen, desto kritischer wird in naturwissenschaftlichen Kreisen, aber auch seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Art, Ausmaß und Verantwortbarkeit der Risiken für den Menschen und die Umwelt gefragt. Diese Fragen gilt es zu beantworten und dazu bedarf es zunächst einmal intensiver Grundlagenforschung im breiten Spektrum der Biotechnologie", so der Minister. Deshalb befürwortet er auch unabhängige und strengen wissenschaftlichen Kriterien genügende Untersuchungen, wie sie beispielsweise im AgroBio Technikum Groß Lüsewitz durchgeführt werden.

"Eigene Forschung in Mecklenburg-Vorpommern und damit ein eigener Beurteilungsspielraum ist ein Faustpfand beim Thema gentechnisch veränderte Organismen.  Das AgroBioTechnikum soll sich wirtschaftlich selbst tragen und muss dazu breit aufgestellt sein. Dazu gehört Grundlagenforschung zur Gentechnik genauso wie eine Grundlagenforschung zum Ökolandbau", betonte der Minister.

Er verwies in seiner Rede, dass die weltweite Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen mittlerweile über 125 Millionen Hektar beträgt.  Das ist das Einhundertfache der Anbaufläche von M-V. Allein gentechnisch veränderte Soja wird auf ca. 66 Millionen Hektar angebaut, bei Baumwolle ist es fast jeder zweite Hektar. In der EU wurde im vergangenen Jahr auf 108.000 Hektar Bt-Mais produziert. In Mecklenburg-Vorpommern hatten in diesem Jahr 25 Landwirte geplant, auf fast 792 ha Bt-Mais anzubauen, was dann durch ein Verbot durch die Bundesregierung untersagt wurde.

"Man darf die Augen nicht verschließen. Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ist Realität, er erfolgt weltweit in großem Umfang und die veränderten Pflanzen sind direkt oder indirekt Bestandteil vieler Produkte und Nahrungsmittel", so der Minister.  In diesem Zusammenhang forderte er eindeutige Kennzeichnungsregelungen für gentechnisch veränderte Lebens- und  Futtermittel.

Abgesehen von den Erzeugnissen auf dem Lebens- und Futtermittelmarkt, die einer Kennzeichnungsregelung unterliegen, gibt es auf dem Markt eine große Zahl von Produkten, die von einer "GVO-Kennzeichnungsregel" nicht erfasst sind.

Dazu gehören beispielsweise
  • viele Human- und Tierarzneimittel,
  • Bekleidung aus gentechnisch veränderter Baumwolle
  • Bioenergie aus GVO-Mais, insbesondere Biogas
Nicht kennzeichnungspflichtig sind z.B. auch
  • Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit oder aus gentechnisch veränderten Organismen produziert wurden, z. B. durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln,
  • Erzeugnisse, die unter Verwendung von gentechnisch veränderten Zusatzstoffen hergestellt wurden sowie
  • technisch unvermeidbare und zufällige Beimischungen aus zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent.
In diesem Durcheinander könne sich der Verbraucher nicht zurechtfinden. Deshalb sei die Überarbeitung der entsprechenden EU-Verordnung "überfällig".

Der Minister unterstrich erneut seine Forderung, dass die Sicherheit der Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Anwendung der Grünen Gentechnik absolut gewährleistet sein müssen.

"Im Falle nachgewiesener negativer Auswirkungen bereits zugelassener genetisch veränderter Organismen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren kommt aus meiner Sicht daher nur ein Anbauverbot in Frage." (PD)
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