Baden-Württemberg verlängert FAKT II-Förderantrag und Förderantrag Handarbeitsweinbau
Karlsruhe - C. Erbe, der renommierte Fachmann vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal informiert brandaktuell über eine aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums.
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Darin wird bekanntgegeben, dass der Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag und den Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 bis 15. Februar 2023 verlängert ist.
Damit die Landwirtinnen und Landwirte ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich ist, hat das MLR den Antragszeitraum über den 31. Januar 2023 hinaus verlängert. Zudem wurde die Frist für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau verlängert.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 oder ihren Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, können dies nun bis zum 15. Februar 2023 noch vornehmen. Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.
Alle aktuellen Informationen zu FAKT II (Überarbeitete FAKT Broschüre + Kombinationstabelle, LTZ Broschüre zu FAKT II) und GAP 2023 finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamt Bruchsal unter Aktuelles (link: https://karlsruhe.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles)
(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 17.01.2023)