Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

23.02.2020 | 16:00 | Schnittverbot ab 1. März 

Bäume schneiden und fällen nur noch bis Sonntag erlaubt!

Oldenburg - Am kommenden Sonntag (1.3.) tritt wieder das alljährliche Fäll- und Schnittverbot für Gehölze in der freien Landschaft in Kraft, mit dem in Deutschland zum Schutz von Bienen und gehölzbrütenden Vogelarten beigetragen wird.

Bäume fällen bis wann
(c) proplanta
Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Vorfeld hingewiesen. Von Anfang März bis zum 30. September sei es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze in der freien Landschaft abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Erlaubt blieben aber Formund Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung der Gehölze dienten.

Zudem könnten die Gehölze in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr, in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall gäben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte Auskunft. Wie die Kammer hervorhob, kann die Nichtbeachtung des Gehölzschnittverbots für Landwirte die Kürzung der Agrarförderungsprämien nach sich ziehen.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Hecke schneiden ab 1. März verboten - Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen

  Kommentierte Artikel

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich

 Agrarstrukturwandel in Bayern schreitet voran

 Nutrias breiten sich in Mecklenburg-Vorpommern aus - Gefahr für Deiche

 Kanzlerrunde zur Landwirtschaft - Ringen um Entlastungen