Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Vorfeld hingewiesen. Von Anfang
März bis zum 30. September sei es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze in der freien Landschaft abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Erlaubt blieben aber Formund Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung der Gehölze dienten.
Zudem könnten die Gehölze in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr, in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall gäben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte Auskunft. Wie die Kammer hervorhob, kann die Nichtbeachtung des Gehölzschnittverbots für Landwirte die Kürzung der Agrarförderungsprämien nach sich ziehen.