Den «unverschuldet betroffenen Landwirten» dürfe nicht zugemutet werden, ihre Haftungsansprüche einzeln gegenüber der Saatgutfirma oder dem Land geltend machen zu müssen, teilte am Freitag der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, mit. Das Land müsse die Bauern vielmehr «unbürokratisch und angemessen» entschädigen und ihre Ansprüche gegebenenfalls gegenüber dem Saatgutunternehmen einfordern. 20 Händler im Südwesten hatten das verunreinigte Saatgut bezogen, es wurde auf einer bis zu sieben Quadratkilometer großen Fläche ausgesät. (dpa/lsw)
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