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26.06.2015 | 11:00 | Agrarreform 

Bayern: Mehr Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchte angebaut

München - Bayerns Bauern nutzen die heuer erstmals zu erbringenden Umweltvorgaben im Zuge des sogenannten „Greening“ vor allem für den Anbau von Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten.

Eiweißpflanzen Zwischenfrüchte Anbau Bayern
(c) proplanta
Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, haben die im Freistaat betroffenen 36.000 Betriebe rund 235.000 Hektar ökologische Vorrangflächen angelegt – 200.000 Hektar davon mit artenreichen Zwischenfrüchten wie Senf oder Gräsern und stickstoffbindenden Pflanzen wie Soja- und Ackerbohnen oder Erbsen. „Damit erbringen unsere Bauern nicht nur wertvolle zusätzliche Leistungen für den Boden-, Erosions- und Gewässerschutz, sie verbessern auch die Eigenversorgung mit gentechnisch nicht veränderten Eiweißfuttermitteln“, so der Minister. Daneben wurden extensive Streifenelemente (3.600 Hektar) und Grasuntersaaten (3.200 Hektar) angelegt sowie Ackerflächen einer natürlichen Brache überlassen (30.500 Hektar).

Dass zwei Drittel der bayerischen Bauern keine zusätzlichen Umweltleistungen auf ihren Ackerflächen erbringen müssen, um die zusätzlichen Greening-Zahlungen von der EU erhalten zu können, ist laut Brunner dem erfolgreichen Einsatz Bayerns bei der Umsetzung der Agrarreform zu verdanken. Brunner hatte sich dafür stark gemacht, dass Klein- und Ökobetriebe sowie Betriebe mit geringem Acker- bzw. hohem Grünlandanteil von zusätzlichen Vorgaben verschont bleiben, denn: „Diese Betriebe leisten schon wegen ihren kleinräumigeren Strukturen einen besonderen Beitrag zu einer umweltgerechten Landwirtschaft.“

Mehr als 12.000 Betriebe profitieren dem Minister zufolge von der auf bayerische Initiative eingeführten Kleinerzeugerregelung. Für sie entfällt ein Teil der förderbedingten Kontrollen. Ökobetriebe sind von den Greening-Vorgaben ganz befreit. Zudem hatte Brunner erreicht, dass die europaweit als vorbildlich anerkannten bayerischen Agrarumweltprogramme bei der Ausgestaltung des Greening angemessen berücksichtigt wurden. (STMELF)
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