Seit Donnerstag (1.12.) ist die überarbeitete Ausführungsverordnung zur
Düngeverordnung (AVDüV) in Kraft. Nach den Worten von BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler bestätigen die vollzogenen Änderungen der AVDüV, dass die Kritik der Landwirte zur bisherigen Gebietsabgrenzung gerechtfertigt war.
Aus seiner Sicht gibt es in den nun geltenden bundesweiten Vorgaben sowie in der bayerischen Umsetzung weiterhin zahlreiche Defizite. Zwingend notwendig sind für den BBV jetzt ein praxistauglicher Vollzug, Härtefallregelungen und einzelbetriebliche Ausnahmen. Zudem brauche es schnellstmögliche Transparenz und Informationen für die betroffenen Landwirte.
Der
Landesbauernverband wies darauf hin, dass Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder hierzu bereits Lösungen im Sinne der
Betriebe angekündigt habe. Gemeinsam mit der Landesregierung setzt der Berufsstand laut BBV darauf, zügig Härtefall- sowie Übergangsregelungen für einen praxistauglichen Vollzug auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus seien umgehend ausreichend Messstellen für die nächste Überprüfung der Gebietskulisse im Jahr 2025 zu schaffen.
Hier brauche es ebenfalls frühzeitige Transparenz gegenüber den Landwirten. Der BBV erinnerte daran, dass sich die
EU-Kommission und die Bundesregierung darauf verständigt hätten, die Ausweisung der Roten Gebiete ausschließlich an Grundwassermesswerten festzumachen und nicht mehr am Einfluss der aktuellen Landbewirtschaftung auf die Grundwasserqualität. Dafür reichten die derzeit vorhandenen Messstellen im Freistaat jedoch nicht aus. Söder habe hier wiederholt einen schnellen
Ausbau des Messnetzes in Bayern zugesagt.