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26.09.2016 | 14:15 | Ackerbau 

Befallskontrollen in Winterraps fortführen

Dresden - Im Winterraps sind die Befallskontrollen zum Auftreten von Rapserdfloh, Kohlmotte (Kohlschabe), Rübsenblattwespe und Kohlfliege noch bis etwa Ende Oktober kontinuierlich fortzuführen.

Befallskontrolle Winterraps
(c) proplanta
Die Schönwetterperiode hatte zu einem regional stärkeren Zuflug von tierischen Schädlingen, insbesondere Rapserdfloh sowie örtlich auch Schwarzen Rübsenblattwespe und Kohlmotte in die Gelbschalen geführt. Vereinzelt waren auch Schäden an den Pflanzen durch Rapserdfloh und Rübsenblattwespe sichtbar. Vermehrt sind die Larven der Kohlmotte auf der Blattunterseite feststellbar. Dieser Minierfraß ist weniger schädigend.

An den Rapspflanzen sind auch geflügelte Blattläuse mit Kolonien der Pfirsichblattlaus und der Mehligen Kohlblattlaus zu finden. Viröse Blattläuse können Überträger vom Wasserrübenvergilbungsvirus sein. Der Befall ist nach wie vor örtlich und schlagweise sehr differenziert. Über notwendige Bekämpfungsmaßnahmen tierischer Schaderreger ist in jedem Fall schlagspezifisch, auch unter Beachtung der aktuellen sehr differenzierten Pflanzenentwicklung, zu entscheiden.

Bei anhaltend feuchter Witterung sollten die Kontrollen zum Ackerschneckenauftreten nicht vernachlässigt werden. Neben Winterraps kann auch Wintergetreide geschädigt werden. In feuchteren Lagen und noch nicht so weit entwickelten Beständen besteht eine erhöhte Gefährdung. Im Getreide können lückig auflaufende Bestände, angefressene Körner, Keimlinge und Wurzeln auf Schneckenbefall hindeuten.

Auflaufende Getreidesaaten müssen fortlaufend auf Blattlausbefall kontrolliert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Blattläuse auch versteckt in noch eingerollten Blättern sitzen können. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20 % befallenen Pflanzen. Für die Ermittlung des Befalls sollten mindestens 50 Pflanzen gut verteilt im Bestand untersucht werden.
Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden
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