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15.04.2019 | 01:06 | Bienenschutz 

Bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf Honigbiene & Co. achten!

Frankfurt (Oder) - Honigbienen, Hummeln und Wildbienen sind in den kommenden Wochen für die Bestäubung vieler Kulturpflanzen bedeutsam und leisten hervorragende Dienste bei der Ertragsbildung.

Pflanzenschutzmaßnahmen 2019
Das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg hat die Landwirte auf die Einhaltung der Regelungen zum Bienenschutz hingewiesen. (c) proplanta
Aber auch zahlreiche Schadorganismen sind jetzt aktiv. Sollten Pflanzenschutzmaßnahmen unumgänglich sein, sollte eine enge Abstimmung zwischen Landwirten beziehungsweise Gärtnern und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkern selbstverständlich sein. So wie das in vielen Fällen auch funktioniert. Darauf weist der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hin.

Soweit wie möglich sollte auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen verzichtet werden. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist während der Blüte der Kulturpflanzen besonders gründlich abzuwägen. Unbedingt erforderliche Anwendungen, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst, Weißstänglichkeit oder Schotenschädlinge in Raps, sollten am besten außerhalb des täglichen Bienenflugs durchgeführt werden. Die Regelungen zum Bienenschutz sind konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.

Bienenschutz und gute fachliche Praxis

Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Zudem ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, zum Beispiel die Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.

Auch Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.

Tankmischungen von Pflanzenschutzmitteln

Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten. Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, müssen wegen der sich addierenden Wirkung als bienengefährlich betrachtet werden. Solche Mischungen sollten grundsätzlich unterbleiben. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen. Das ist auch bei zeitlich eng aufeinanderfolgenden Spritzungen möglich.

Am besten werden auch als bienenungefährlich eingestufte Insektizide nicht in Mischung mit anderen Präparaten eingesetzt. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind zwingend einzuhalten.

Vorsicht bei der Aussaat von Sommerkulturen mit gebeiztem Saatgut

Beim Einsatz von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten.

Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Saatgut im Freiland ist verboten. Das Verbot ist im vergangenen Jahr auf sämtliche Kulturen ausgeweitet worden.

Vermeidung von Rückständen im Honig

In den letzten Jahren wurden in einigen Fällen  flanzenschutzmittelrückstände in Honig gefunden. In Einzelfällen kam es zu Rückstandshöchstmengenüberschreitungen, sodass der Honig nicht mehr vermarktungsfähig war. Im Raps sollten daher Pflanzenschutzmittel, die Acetamiprid enthalten (Mospilan SG, Danjiri), trotz Einstufung als bienenungefährlich (B4) nach Möglichkeit nur vor der Blüte eingesetzt werden. Die Anwendung der genannten Mittel in Kombination mit Netzmitteln ist verboten.

Auch von einer Tankmischung mit Fungiziden wird abgeraten. Für die Bekämpfung des Rapsglanzkäfers liegt der optimale Bekämpfungszeitraum im Vorblütebereich. In jedem Fall ist zu prüfen, inwiefern Behandlungen mit Insektiziden zur Rapsblüte vermeidbar sind. Sind Blütespritzungen im Raps unverzichtbar, ist der Einsatz von Droplegdüsen wünschenswert, um einen direkten Kontakt mit der Blüte und damit auch blütenbesuchenden Insekten zu vermeiden. Zur Vermeidung von Rückständen im Honig sollte auch der Einsatz Glyphosat enthaltende Herbizide auf blühende Pflanzen unterbleiben.

Brandenburgs Landwirte bilden sich im Pflanzenschutz weiter

Der Pflanzenschutzdienst des LELF hat im Januar und Februar seine Winterschulungen durchgeführt. In allen Regionen und wichtigen Anbaugebieten des Landes fanden in diesem Jahr insgesamt zehn Veranstaltungen mit 950 Teilnehmern aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau statt. Ein Themenschwerpunkt war die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Blick auf den Bienenschutz beziehungsweise Insektenschutz. Informiert wurde aber auch zu Nützlingen sowie alternativen Verfahren und Möglichkeiten des biologischen Pflanzenschutzes. Ansprechpartner: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Dr. Jens Zimmer, Telefon: 0335/  606 762 105,
LELF
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