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13.12.2022 | 10:20 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Besondere Aufmerksamkeit beim Thema Düngung erforderlich

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexperten G. Münkel und H. Gawron vom Landwirtschaftsamt Sinsheim informieren heute über die Düngeverordnung, die regionale Neuausweisung der roten Gebiete nach DÜV und wichtige Termine.

Düngemitteleinsatz
(c) proplanta
Düngeverordnung allgemein: Ob Sie der Dokumentationspflicht unterliegen, können Sie anhand der folgenden Entscheidungsbäume ablesen (die meisten Betriebe sind es): Entscheidungsbaum_Aufzeichnungspflicht.pdf (landwirtschaft-bw.de)

Die Aufzeichnungspflicht der Düngeverordnung verlangt folgende Dokumentation:
  • Ausgebrachte Düngermengen je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit (Bezeichnung, Fläche, Datum, Art des Düngers, Menge an Nährstoffen N und P, bei Wirtschaftsdüngern zusätzlich verfügbarer N, 2 Tage nach dem Aufbringen)
  • Gesamtsumme des Düngebedarfs für die Nährstoffe N und P auf Betriebsebene
  • Gesamtsumme der ausgebrachten Nährstoffmengen N und P auf Betriebsebene
  • Stoffstrombilanz (Tierhaltende Betriebe bei Wirtschaftsdüngeraufnahme über 750 kg N)
Wenn Sie eine Nährstoff- oder Stoffstrombilanz erstellt haben, ist die Summe des ausgebrachten Düngers enthalten und muss somit nicht separat berechnet werden. Die Summen des Düngebedarfs müssen in jedem Fall separat dokumentiert werden.

Die Dokumentation kann formlos, mithilfe von Vorlagen, Ackerschlagkarteien oder in Düngung-BW erfolgen und muss bis 31.03. des Folgejahres vorliegen. Ab dem Düngejahr 2023 ist die Stoffstrombilanz für alle verpflichtend und muss erstmals bis 31.03.2024 erstellt sein.

Auf den Online-Seiten unter www.duengung-bw.de sind alle technischen Hilfsmittel zu Düngebedarfsermittlung, Nährstoff- und Stoffstrombilanz, Dokumentation und Summierung zu finden.

Neuausweisung der roten Gebiete: Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.12.2022 die Nitratgebiete neu ausgewiesen wurden. Unter folgendem Link finden können Sie die neuen Gebiete einsehen. https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/68271/index.html

Zur Beantwortung spezifischer Fragen zu diesem Themenkomplex steht M. Fischer gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Tel: 06221-5225334 oder Mail: m.fischer2@rhein-neckar-kreis.de

Wichtige und zwingend einzuhaltende Termine: Aus gegebenem Anlass erinnern die Sinsheimer Fachleute nochmals eindringlich an die Sperrfristen von Wirtschaftsdünger:
  • Gülle/Geflügelmist bis 31.01. (alle Gebiete)
  • Festmist von Huf- und Klauentieren: bis 15.01. / rote Gebiete bis 31.01.
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 12.12.2022)
LTZ Augustenberg
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