Karlsruhe - Aufgrund der günstigen Infektionsbedingungen, auch für Blatt-Septoria, ist in Weizenbeständen nach der Ausbildung des Fahnenblattes der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung zu schützen.
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Wenn, insbesondere nach der Vorfrucht Mais, eine Ährenbehandlung gegen Fusarium-Pilze geplant ist, kann bei gesunden Beständen noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei geringem Befall ist eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um ca. 25%) ausreichend.
Bei den Abschlussbehandlungen sollten in befallenen Beständen Mittel mit lang andauernder Wirkung, z. B. Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff zur Anwendung kommen. In Schutzgebieten ist ein Spritzfenster (ausgenommen bei Befall mit Rostkrankheiten) anzulegen. Es erlaubt durch den Vergleich der behandelten mit der unbehandelten Fläche Rückschlüsse auf die Wirkung der Maßnahme.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.05.2023)