Niedrigere Temperaturen bremsen derzeit zwar den Befall wie auch die Ausbreitung von Blattkrankheiten ab, doch schon im Vorfeld der Entscheidung müssen wichtige Faktoren unbedingt berücksichtigt werden die wesentliche Grundlage einer weiteren Behandlungsentscheidung sind.
Eindeutig ist der Fall wenn die Schadensschwelle von 45% befallenen Blättern überschritten wird. Dann ist die Durchführung einer zusätzlichen Blattbehandlung in jedem Fall notwendig. Auch wenn die erste Behandlung schon länger als 4 Wochen zurück liegt und ein Neubefall mit Blattkrankheiten festgestellt wird, kann es durchaus ratsam sein nochmals zu behandeln.
Sinnvoll in diesem Zusammenhang vor allem dann, wenn die entsprechenden Schläge spät gerodet werden sollen. Sinnvoll aber auch dann, wenn der Infektionsdruck und der Befall sichtlich ansteigen.
Wenn zum jetzigen Zeitpunkt behandelt werden muss ist es wichtig zu wissen, dass es für eine nachhaltige Wirkung der Mittel günstiger ist die Behandlungsmaßnahmen in den frühen Morgenstunden durchzuführen. Denn bekanntermaßen nimmt der Wirkungsgrad bei Einsatztemperaturen jenseits der 20°-Grenze tendenziell ab.
Wichtig ist es bei der letzten Behandlung auch, dass mit der Ausbringung von Fungiziden genügend Wasser und Wirkstoff auf die Flächen bzw. die Pflanzen gelangt. Das Einsparpotential ist durch den Verzicht auf die richtige Wassermenge nämlich viel geringer als der evtl. dadurch entstehende Wirkungsverlust.
Und unter 300 l/ha gewährleistet einem heute niemand mehr, dass die Mittel den Blattapparat so gut benetzen, dass damit der optimale Wirkungsgrad zu erzielen ist. Je nach Düsentechnik kann es sogar besser sein die Mittel mit 400 l/ha Wasser zu fahren.
Hinweis: In den letzten Jahren bestätigte sich immer wieder, dass die Durchführung von Behandlungsmaßnahmen im September nicht wirtschaftlich ist. Falls wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt doch noch eine Behandlung notwendig sein sollte, muss die mittelspezifische Wartezeit - sprich die Zeit vom Tag der Behandlung bis hin zur Beerntung - in jedem Fall eingehalten werden.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.08.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg
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