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05.01.2022 | 13:00 | Wiederaufbau nach Überflutung 

Bodenordnungsverfahren für Rebflächen in Dernau, Rech und Mayschoß vorzeitig freigegeben

Mainz - Landwirtschafts- und Weinbaustaatssekretär Andy Becht hatte im Rahmen einer von ihm geleiteten Sitzung der Taskforce Ländliche Bodenordnung Ende des vergangenen Jahres zugesichert, dass zwei Flurbereinigungsverfahren für den Wiederaufbau von Rebflächen an der Ahr vorzeitig freigegeben werden können.

Wiederaufbau nach Überflutung
(c) proplanta
Diese Freigabe ist nun erfolgt. Ziel ist es, den betroffenen Winzerinnen und Winzern schnellstmöglich wieder bewirtschaftbare Flächen bereitzustellen. Regulär werden die Bodenordnungsverfahren erst im Frühjahr freigegeben. Zwei wurden nun vorgezogen.

„Die Flutkatastrophe 2021 hat verheerende Schäden im Ahrtal verursacht. Hiervon betroffen sind auch im großen Umfang die Weinbauflachlagen. Im Zusammenspiel mit den Eigentümern, Winzern, Ortsgemeinden und in Abstimmung mit den Zielen der Wasserwirtschaft ist ein schnelles und zielgerichtetes Landmanagement erforderlich, um den Winzerbetrieben die Chance für den zukunftsfähigen Wiederaufbau ihrer zerstörten Rebflächen zu ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht anlässlich der vorgezogenen Verfahrensfreigaben.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der landwirtschaftliche Berufsvertretung sowie weitere Stellen nach §5 FlurbG ist bereits veranlasst, so dass alle Planungen in den vorgesehenen Flurbereinigungsgebieten berücksichtigt werden können.

Der Schwerpunkt liegt zunächst auf den besonders stark betroffenen Weinbauflächen in den Ortsgemeinden Mayschoß, Rech und Dernau.

Die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren obliegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel. Staatssekretär Becht hatte aufgrund der absehbaren Erfordernisse für ein Landmanagement hierzu bereits im September 2021 die "Task Force Ländliche Bodenordnung" beim DLR eingesetzt. Auf Grund der Dringlichkeit zur Unterstützung des Wiederaufbaus an der Ahr erfolgt die Freigabe der beiden Flurbereinigungsverfahren außerplanmäßig und im Vorgriff auf die landesweite Freigabe neuer Flurbereinigungsverfahren im Frühjahr 2022.

„Mit der vorzeitigen Freigabe der Bodenordnungsverfahren sind wir jederzeit handlungsfähig“, so Becht. Mit den Bodenordnungsverfahren können unter Einbezug aller Akteure Flächen im Tal neu geordnet und strukturiert werden. Auch der Ankauf freiwerdender Flächen wird dadurch möglich. Ziel ist es, den Winzerinnen und Winzern schnellstmöglich wieder zukunftsfähig bewirtschaftbare Flächen zur Verfügung zu stellen.

Hierbei sind noch Fragen der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes hinsichtlich der Wiederbestockung im von der Wasserwirtschaft festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu klären.

Mit der Freigabe der Flurbereinigungsverfahren wird es möglich, dass das DLR kurzfristig die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über die Verfahren aufklärt und die Verfahren anordnet.
mwvlw
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