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23.10.2013 | 07:00 | Agro-Gentechnik 

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Gentechnik und Honig

München/Leipzig - Der Streit geht seit Jahren - und es geht ums Prinzip. Obwohl seit langem ein Anbaustopp für den umstrittenen Gen-Mais Mon 810 gilt, fordert ein Imker vor Gericht staatlichen Schutz vor genveränderten Pollen.

Genhonig-Produktion?
(c) proplanta
Muss der Staat Imker, ihre Bienen und den Honig der Imker vor Pollen genveränderter Pflanzen schützen? Darüber entscheidet nach jahrelangem Rechtsstreit am Donnerstag (24.10.) das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz.

Der Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt. Ein benachbartes staatliches Versuchsgut hatte 2003 den umstrittenen und als Lebensmittel nicht zugelassenen Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto angebaut. In die Pflanze ist ein Bakterien-Gen eingebaut. Es sorgt dafür, dass der Mais Gift gegen den Schädling Maiszünsler produziert.

Imker fürchten, dass das Gen auch ihren Bienen schadet - und Menschen, die den Honig essen. Babloks Honig war mit Pollen der Mon 810-Pflanzen belastet. 2007 klagte er vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Es entschied, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt sind, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar sind. Die Forderung Babloks nach Schutzmaßnahmen wies das Gericht jedoch ab.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz wandte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof - und der verhalf Bablok zu einem Etappensieg: Laut EuGH darf Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel kommen.

Im vergangenen Jahr bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Augsburger Urteil im Wesentlichen (Az.: 22 BV 11.2175). «Die Imker tragen die Kosten des Gentechnikanbaus», folgert Babloks Anwalt Georg Buchholz. Bablok wird vom Imkerverband Mellifera unterstützt, der das «Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik» initiiert hat.

Zwar darf Mon 810 derzeit in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern gar nicht angebaut werden. Aber: «Der Mais kann jederzeit wieder angebaut werden. Dann braucht man Schutzvorschriften, etwa Mindestabstände», sagt Buchholz. Es gebe zwar eine Verordnung, die aber nur für Nachbarfelder, nicht für Bienenstöcke gilt. Für die Imker gebe es eine Regelungslücke. Schadenersatz helfe ihnen nur wenig. Den Nachweis, dass im Honig gentechnisch veränderte Pollen sind, müssten sie führen - und das Verfahren sei aufwendig und teuer.

«Eine gewisse Last liegt bei den Imkern», räumt Oberlandesanwalt Magnus Riedl als Vertreter des Freistaats ein. Es sei aber Sache des Gesetzgebers, den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu regeln. «Wir werden das Urteil der Berufungsinstanz verteidigen und beantragen, die Revision zurückzuweisen», kündigte er an.

«Unser Ziel ist, dass das Bundesverwaltungsgericht einen effektiven Schutz der Imker vor Gentechnikeinträgen gewährleistet», sagt hingegen Buchholz. «Dies wird auch Auswirkungen auf den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft haben.» Das gelte auch für den Schutz vor als Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen. (dpa)
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