Die Eschinger Beraterin weiß: „Wenn das Getreide aufgelaufen ist und in dieser Zeit milde Witterung (Tagestemperatur über 10°C) das Tagesgeschehen dominiert, besteht ab dem 2-Blattstadium des Getreides die Gefahr einer Virusinfektion durch die beiden Virusvektoren Blattlaus und Zwergzikade.“
Das Virus wird von infizierten Blattläusen oder Zwergzikaden während der Saugtätigkeit auf die Getreidepflanzen übertragen. Das Schadbild zeigt sich durch Vergilben der Blätter, gestauchter Wuchs, üppige Bestockung (Gerste) und Auswinterung. Im Feld zeigt sich der Befall nesterweise, entlang der Drillreihe oder am Feldrand.
Später können das Schossen und die Ährenbildung ganz entfallen. je nach
Witterungsverlauf, Vektorenaufkommen und Saatzeitpunkt sind Mindererträge die Folge. Achtung: Nährstoffmangel,
Bodenverdichtung oder Staunässe verursachen ähnliche Schadbilder. Eine sichere Diagnose liefern nur Labortests. Die Infektionsgefahr kann mit folgenden ackerbaulichen Maßnahmen deutlich reduziert werden:
Ackerbauliche Maßnahmen
- Keine Frühsaaten, Normal- oder Spätsaaten bevorzugen
- Ausfallgetreide und Gräser zügig beseitigen (grüne Brücke!)
- Feldränder mähen/mulchen
- Virusstätten in der Nachbarschaft erkennen (Saumstrukturen, Zwischenfrüchte mit Gräser, spät abreifender Mais usw.)
- Keine lückigen Bestände
- Anbau toleranter/resistenter Sorten z.B. Paradies (mz) oder Idilic (zz)
Direkte Maßnahmen: Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz nur gerechtfertigt, wenn trotz zuvor durchgeführter ackerbaulicher Maßnahmen der Bestand gefährdet ist, indem Bekämpfungsrichtwerte überschritten werden. Wird im Oktober das junge Getreide von Blattläusen angeflogen, dürfen direkte Bekämpfungen nicht zu früh erfolgen, dies zieht oft eine zweite Behandlung nach sich, was wiederum
Resistenzen fördert und zudem keine Mehrerträge bringt.
Praxistipp: Die Eschinger Fachleute empfehlen bei trocken-warmer Witterung die Getreidefelder ab dem 2-Blattstadium (BBCH 12) regelmäßig auf Befall zu kontrollieren und erst bei Überschreiten des folgenden Bekämpfungsrichtwert zu handeln: Bekämpfungsrichtwert für
Blattläuse als Virusvektor: Normalsaat – 20 % besiedelte Pflanzen
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 08.09.2021)