Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen nicht vergessen!
Karlsruhe - Die amtliche Pflanzenschutzberaterin vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen mahnt, dass spätestens jetzt daran gedacht werden muss, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben und damit zu dokumentieren.
Durchgeführte Maßnahmen im Pflanzenschutz müssen aufgeschrieben und damit dokumentiert werden. (c) proplanta
Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.
Folgende Daten müssen zwingend vorhanden sein:
Name des Anwenders
Datum
Kultur
Fläche
Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name)
Aufwandmenge pro ha
Die Dokumentationen werden im Rahmen der Kontrollen geprüft. Die entsprechenden Daten und Dokumentationen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 04.11.2020)