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03.01.2022 | 15:22 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Düngebedarf und ausgebrachte Düngemittel: An Aufsummierung denken!

Karlsruhe - Das Ilshofener Beratungsteam informiert darüber, dass bis zum 31. März 2022 neben dem Düngebedarf auch die ausgebrachten Düngemittel gesamtbetrieblich aufsummiert werden müssen.

Dokumentationspflicht Düngebedarf
(c) proplanta
Hierfür gibt es die unterschiedlichsten Programme, die die Aufsummierung über eine Ackerschlagkartei o.ä. erledigen.

Falls die Düngebedarfsermittlung und die entsprechenden Dokumentationen der Düngung in „Düngung BW“ vorgenommen haben, können dort nach wenigen Klicks die erforderlichen Zahlen zu den Aufsummierungen bereits ab Anfang Februar in einem neuen Programmteil eingegeben werden.

Wer lieber handschriftlich arbeitet, kann die Aufsummierungen über die angehängten - von den Haller Beratern kreierten - Formulare vorgenommen werden. Dabei sollte die organische Düngung im oberen Block getrennt von der mineralischen Düngung (unterer Block) eingeben werden.

Aus der Summe der organischen Düngung kann dann die erforderliche 170 kg organische N-Obergrenze annähernd berechnen. Die einzelnen Zeilen sind für je eine Bewirtschaftungseinheit/Schlag gedacht. Das landwirtschaftliche Beratungsteam vom Amt Ilshofen hat auf Nachfrage auch ein Formular für bis zu 20 Schlägen/Bewirtschaftungseinheiten erstellt.

In Ergänzung dazu erinnern die Berater an die Dokumentation „Pflanzenschutzmaßnahmen“ und damit daran, alle diesjährigen Pflanzenschutzmittelanwendungen fein säuberlich aufzuschreiben. Hierfür kann die ebenfalls beiliegende und überarbeitete Schlagkartei genutzt werden. Wichtig ist, dass aus den Aufzeichnungen klar hervorgeht, wer, wann, wo, was und wieviel angewendet hat.

(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 30.12.2021)
LTZ Augustenberg
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