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04.02.2022 | 13:41 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Ein Muss: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung

Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner, zuständig im Main-Tauber-Kreis, weißt heute darauf hin, dass ab dem 01. Februar auf Ackerland/Grünland mit der Düngung begonnen werden darf, wenn es die Witterungsverhältnisse zu lassen (kein überschwemmter, wassergesättigter, gefrorener und/oder schneebedeckter Boden).

Düngebedarfsermittlung
(c) proplanta
In diesem Zusammenhang rät der Fachmann dazu unbedingt daran zu denken vor der Düngung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50kg N/ 30kg P2O5 je Hektar) eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat durchzuführen.

Achtung: Düngemaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach der Aufbringung schriftlich aufgezeichnet werden.

(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 25.01.2022)
LTZ Augustenberg
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