Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner, zuständig im Main-Tauber-Kreis, weißt heute darauf hin, dass ab dem 01. Februar auf Ackerland/Grünland mit der Düngung begonnen werden darf, wenn es die Witterungsverhältnisse zu lassen (kein überschwemmter, wassergesättigter, gefrorener und/oder schneebedeckter Boden).
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In diesem Zusammenhang rät der Fachmann dazu unbedingt daran zu denken vor der Düngung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50kg N/ 30kg P2O5 je Hektar) eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat durchzuführen.
Achtung: Düngemaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach der Aufbringung schriftlich aufgezeichnet werden.
(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 25.01.2022)