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09.12.2017 | 12:25 | Einigung vor Gericht 

Einigung im Weinkellerei-Hallen-Streit

Koblenz - Traube ist nicht gleich Traube: Ein Winzer im Kreis Südliche Weinstraße darf Wein in einer Halle außerhalb des Ortes verarbeiten, wenn die Trauben überwiegend aus seiner eigenen Ernte stammen - aber nicht, wenn sie vor allem zugekauft wurden.

Weinkellerei
Einigung vor Gericht: Winzer darf eigene Trauben in Halle verarbeiten. (c) proplanta
Darauf haben sich der Winzer und die zuständige Kreisverwaltung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz geeinigt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Hintergrund ist, dass der Winzer für seinen landwirtschaftlichen Betrieb eine Abstell- und Maschinenhalle außerhalb des bebauten Ortes benutzen darf.

Ein Gewerbetreibender wie etwa eine Weinkellerei dürfte solch eine Halle nicht einfach benutzen, erklärte ein Gerichtssprecher. Da der Winzer in der Halle zunächst vor allem zugekaufte Trauben verarbeitete, wurde ihm die Nutzung untersagt, weil er so als Gewerbetreibender tätig geworden sei. Der Winzer sollte 50.000 Euro zahlen.

Nun einigten sich beide Seiten darauf, dass der Winzer dort Trauben verarbeiten darf, wenn diese zu mindestens zwei Drittel von eigenen Weinbergen oder von langfristig angemieteten Flächen stammen. Das Zwangsgeld muss er nicht zahlen.
dpa/lrs
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