In diesem Zusammenhang informiert sie über die wichtigsten Regelungen für den Glyphosat-Einsatz im Ackerbau:
- Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten (Problem-, Sanierungs und ogL-Gebiete)
- Verbot der Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation)
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Bestellung in Mulch- oder Direktsaatverfahren
- Bekämpfung von Wurzelunkräutern (Quecke, Winde, Distel, etc.)
- Anwendung auf erosionsgefährdeten Flächen (CC Wasser 1 und 2)
- Bestellung in Mulch-oder Direktsaatverfahren
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.09.2021)