(c) proplanta Damit gehöre der Hopfen zu den mehr als 1.200 EU-geschützten Qualitätsprodukten, teilte die Kommission am Dienstag mit.
Er darf sich jetzt mit dem blau-gelben Gütezeichen «g.g.A.» (geschützte geografische Angabe) schmücken. Das Siegel betone die enge Verbindung des Lebensmittels mit dem Herkunftsgebiet - im Falle des Hopfens mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hieß es.
Das Hopfenanbaugebiet Elbe-Saale sei das zweitgrößte Deutschlands. Die dort angebauten Bittersorten würden zu 99 Prozent zur Bierherstellung verwendet. (dpa)
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