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21.04.2011 | 14:58 | Grundsatzpapier 

Empfehlungen für verbessertes Monitoring gentechnisch veränderter Organismen

Bonn - In einem gemeinsamen Grundsatzpapier des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des österreichischen Umweltbundesamtes und des schweizerischen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) werden wesentliche Eckpunkte und Anforderungen für ein Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dargelegt.

Staubfäden
Das Grundsatzpapier „Monitoring of genetically modified organisms" gibt Anregungen, wie das Monitoring der Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen umzusetzen ist. Die Empfehlungen basieren auf der langjährigen Erfahrung der drei Institutionen mit Umweltmonitoring und der Beschäftigung mit der Konzeption für das Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen. Darüber hinaus berücksichtigen die Empfehlungen bislang wenig beachtete Aspekte zu Naturschutzfragen, die für ein geeignetes Monitoring der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen von großer Bedeutung sind.


GVO-Monitoring - auf dem Weg zu einheitlichen Standards

Ein sachgerechtes Monitoring, das den Anbau und die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen begleitet, ist ein wesentliches Element der gesetzlichen Regelungen für die Zulassung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen. Zweck dieses verpflichtenden Monitorings ist es, mögliche schädliche Auswirkungen von GVO auf Natur und Umwelt zu erkennen und frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Bislang fehlen dazu einheitliche Standards auf nationaler und europäischer Ebene.


Empfehlungen für verbessertes GVO-Monitoring

Das Grundsatzpapier leistet einen Beitrag dazu, einen für Europa notwendigen, einheitlichen Standard für das Monitoring von GVO zu schaffen. Wichtige Empfehlungen, um derzeitige Monitoringansätze zu verbessern, sind:

1) Ausweitung des Umfangs für das Monitoring, insbesondere zur Überprüfung der durchgeführten Risikoabschätzung In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen sollte das vorgesehene GVO-Monitoring besser daraufhin ausgelegt werden, die Aussagekraft der vor der Zulassung durchgeführten Risikoabschätzung zu überprüfen. Dazu müsste allerdings der Umfang des derzeit in Monitoringplänen vorgesehenen fallspezifischen Monitorings deutlich erweitert werden. Zur Untersuchung von Fragestellungen zu Umweltauswirkungen von GVO sollten wissenschaftliche, wenn vorhanden auch standardisierte Methoden angewendet werden.

2) Bessere Evaluierung von bestehenden nationalen Monitoringsystemen im Hinblick auf ihre Einbindung in das GVO-Monitoring Die Einbindung von bestehenden Monitoringsystemen, z.B. von nationalen Programmen für das Biodiversitätsmonitoring ist zu begrüßen. Die Programme müssen aber besser hinsichtlich ihrer jeweiligen Eignung in Bezug auf das GVO-Monitoring evaluiert werden. Sollten sie nicht geeignet sein, müssen - sofern möglich - notwendige Anpassungen stattfinden, um die Eignung und Vollständigkeit der Beobachtung sicherzustellen oder es müssen ergänzende Monitoringmaßnahmen geplant werden.

3) Das Monitoring des Vorhandenseins von GVOs sollte ein wesentlicher Eckpfeiler des europäischen GVO-Monitorings sein Das Monitoring des Vorhandenseins von GVOs bzw. transgenen Produkten in der Umwelt muss ein wesentliches Element des europäischen GVO-Monitorings werden. Erst die Verfügbarkeit derartiger Daten erlaubt einen Rückschluss, ob Umwelteffekte mit der Anwendung von GVOs in Zusammenhang stehen. (bfn)

Das Grundsatzpapier finden Sie unter:
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/REP0305_1.pdf
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