Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter einzuschränken.
Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen künftig nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet werden. Behandeltes Saatgut, welches für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden.
Das BVL hat die Zulassungen von Pflanzenschutzmittel mit diesen drei neonikotinoiden Wirkstoffen überprüft. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die widerrufenen Zulassungen.
Für die drei mit * markierten Mittel gilt Folgendes:
- Bei
Warrant 700 WG (007067-00) und
CRUISER 70 WS (024874-00) gilt der Widerruf nur für Freilandanwendungen. Die widerrufenen Anwendungen dürfen bis zum 19. Dezember 2018 durchgeführt werden.
- Bei
Confidor WG 70 (024185-00) werden die Freilandanwendungen zum 18. September 2018 ohne Aufbrauchfrist widerrufen. Ausnahmen hiervon sind die Anwendungen mit den Nummern 024185-00/04-001 und 024185-00/05-001. Diese beiden Anwendungen dürfen bis zum 19. Dezember 2018 durchgeführt werden.
Hinweise: Die genannten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus den Durchführungsverordnungen (EU)
2018/783,
2018/784,
2018/785 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Da nicht bei allen genannten Pflanzenschutzmitteln die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen in manchen Fällen keine Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen.
(Information von der LTZ Augustenberg vom 22.08.2018)