Donnerstag, 30.03.2023 | 04:44:58
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

20.11.2022 | 09:04 | Unkrautkiller 

Entscheidung über Glyphosat-Zulassung jetzt bei der Kommission

Brüssel - In Sachen Glyphosat obliegt die Entscheidung jetzt der Europäischen Kommission, die die Zulassung aller Voraussicht nach verlängern wird.

Glyphosat-Zulassung
(c) proplanta
Bei der Abstimmung der Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss gab es am Dienstag (15.11.) erneut keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die vorgeschlagene einjährige Verlängerung der Zulassung des Herbizidwirkstoffs. Wie aus Kommissionskreisen zu vernehmen war, wird die Behörde ihren Vorschlag „zeitnah“ offiziell annehmen.

Bekanntlich läuft die Zulassung von Glyphosat am 15. Dezember aus. Bei der ersten Abstimmung Mitte Oktober hatten die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) das Quorum für eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung nur knapp verfehlt. Vergeblich bemühte sich die Kommission, noch einen Mitgliedstaat zu einem Ja zu bewegen. Deutschland enthielt sich auch bei der jetzigen Abstimmung wie schon im Oktober.

Gleiches galt für Frankreich und Slowenien. Mit Nein votierten erneut Kroatien, Luxemburg und Malta. Der Vorschlag der Brüsseler Behörde über die einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden.

Diese Frist sei aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die EFSA die Verzögerung. Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei.

Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte. Seinerzeit hatte die Bundesrepublik unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt. Damit hatte Deutschland für eine qualitative Mehrheit der „Ja-Sager“ gesorgt.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Kretschmann kritisiert EU-Pläne zu Pflanzenschutzmitteln

 Deutsche Bahn kündigt Verzicht auf Glyphosat an

 Verzicht auf Herbizide ist möglich!

 Bahn: Kompletter Verzicht auf Glyphosat ab diesem Jahr

 Einbrecher stehlen Agrar-Chemikalien für 60.000 Euro

  Kommentierte Artikel

 Drohnenflüge gegen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

 Greenpeace will mehr Kühe auf der Weide

 Teilflächenspezifische Düngung muss stärker in die Praxis

 Putenhaltung: Kritik an Özdemirs Eckpunktepapier reißt nicht ab

 CDU-Positionspapier zur Tierhaltung: Halter brauchen Wertschätzung

 UN warnen vor Wasserkrise - Zehn Prozent der Menschen bedroht

 Klima-Experten warnen: Wir kommen raus aus der Komfortzone

 BUND fordert Abschaffung von THG-Prämie und kostenlosen E-Parkplätzen

 Matif-Agrarfutures rutschen weiter ab

 Was der Weltklimarat in Sachen Erderwärmung herausgefunden hat