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28.07.2014 | 11:52 | Grüne Gentechnik 

Entscheidung über transgene Futterpflanzen verzögert sich

Brüssel - Die Zulassung einer Reihe von transgenen Ackerfrüchten zum Import als Futter- und Lebensmittel in die Europäische Union lässt auf sich warten.

Gen-Mais
(c) proplanta
Die Europäische Kommission setzte das Thema vergangenen Mittwoch (23.7.) beim letzten Treffen des Kollegiums vor der Sommerpause nicht auf die Tagesordnung. Damit könnte die Zulassung von zwei Maislinien, einer Rapslinie, einer Baumwollsaat und vier Sojabohnen frühestens im September abgeschlossen werden.

Vertreter der Getreide-, Ölsaaten- und Futtermittelbranchen kritisierten die Verzögerung. Dadurch setze man Unternehmen dem möglichen Risiko von Unterbrechungen der Eiweißimporte aus, erklärten die EU-Dachverbände des Getreide- und Futtermittelhandels (COCERAL), der Ölmühlen (FEDIOL) und der Mischfutterhersteller (FEFAC) in einer Pressemitteilung.

Die Zulassungen müssten erteilt werden, bevor die Ernte im Herbst 2014 an den Weltmarkt gelange, also spätestens Anfang September. COCERAL, FEDIOL und FEFAC wiesen darauf hin, dass die Europäische Union drei Viertel ihres Rohstoffbedarfs für Eiweißfuttermittel vom Weltmarkt beziehe. Einige der betroffenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) würden in Drittländern bereits heute vermarktet, für andere stehe 2014 die erste Ernte an.

Weitere Verzögerungen im europäischen Zulassungsprozess könnten zu ernsthaften Handelsunterbrechungen und Versorgungsschwierigkeiten führen, nämlich wegen unvermeidlicher Spuren dieser Produkte in Lieferungen von transgenem und konventionellem Material. Die Branchenvertreter warnten in dem Zusammenhang vor Preisanstiegen für Grundnahrungsmittel und Mischfutterkomponenten.

Im Einzelnen geht es um die Maislinien MON87460 und T25, den Raps GT73, die Baumwollsaat T304-40 sowie die vier Sojabohnenlinien 305423, MON87708, MON87705 und BPS-CV127-9. All diese Produkte haben bereits das übliche Verfahren für GVO zum Import als Futter- und Lebensmittel durchlaufen. Die Entscheidungsgewalt über die Zulassung liegt jetzt bei der Kommission. (AgE)
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