(c) proplanta Als Standorte sind Böden, die sich leicht erwärmen besonders geeignet. Die Bodentemperatur bei der Saat sollte mindestens 10°C betragen. Bei Soja liegt die optimale Saattiefe bei etwa 3 bis 4 cm. Ausgesät werden 60 bis 70 keimfähige, geimpfte Körner/m². Bis Mitte April sollten die Erbsen gesät werden, um sicher ausreifen zu können. Eine gute Saattiefe für Erbsen sind circa 4 bis 6 cm. Planen Sie 70 bis 80 keimfähige Samen/m².
Sowohl Erbsen als auch Soja entwickeln sich anfangs eher zögerlich und reagieren empfindlich auf Konkurrenzpflanzen. Daher ist es ist wichtig die Flächen von Beginn an unkrautfrei zu halten. In Erbsen können nach der Saat bis Vorauflauf die wichtigsten Unkräuter (Hellerkraut, Ehrenpreis, Klette, Vogelmiere und teils Knöteriche) mit z.B. Bandur, Boxer oder Centium 36 CS bekämpft werden. Falls notwendig sollten Ungräser wie Fuchsschwanz, Flughafer, Hirse und Windhalm erst im Nachauflauf der Erbsen bekämpft werden. Mittel der Wahl dafür sind z.B. Agil-S, Fusilade MAX oder Gallant Super.
In Soja können im Vorauflauf bis 3 Tage nach Saat z. B. Artist, Sencor Liquid oder Stomp Aqua eingesetzt werden. Diese Mittel wirken gegen Unkräuter wie Amarant, Gänsefuß, Klette und Knöteriche. Hirse und Quecke können im Nachauflauf mit z.B. Focus Ultra + Dash E.C. oder Fusilade Max bekämpft werden.
Hinweis: Sämtliche Anwendungshinweise sind zu beachten! Die Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Soja kann nur im Zeitraum vom 12.02.2016 bis 10.06.2016 erfolgen. Für diese Indikation hat das BVL das Mittel Aatiram 65 zugelassen. Da das Mittel für Vögel giftig ist, muss mit entsprechend behandeltem Saatgut besonders sorgfältig umgegangen werden. Saatgutbehandlungen dürfen in diesem Zusammenhang nur von Profi-Saatgutbehandlungseinrichtungen durchgeführt werden.
Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Dezember 2015 die Zulassung und damit die Anwendung von Basagran in Sojabohnen widerrufen. Das Mittel darf also in Soja nicht mehr angewendet werden. Auch das Ausbringen von Restmengen ist verboten.
(Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 09.04.2016)
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