EU-Kommission fordert Frankreich, Zypern und Polen auf, die Bestimmungen der Richtlinie über Vermehrungsmaterial von Obstarten umzusetzenBrüssel - Die Europäische Kommission hat Frankreich, Zypern und Polen aufgefordert, die nationalen Umsetzungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2008/90/EG in Bezug auf Vermehrungsmaterial von Obstarten mitzuteilen. |
Apfelblüte (c) proplanta Die Aufforderung erging in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU. Wird innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort übermittelt, kann die Kommission beschließen, gegen die genannten Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Frankreich, Zypern und Polen haben keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung mitgeteilt. Der Ausdruck Vermehrungsmaterial bezeichnet Saatgut und zur Vermehrung von Pflanzen genutzte Pflanzenteile. Der Obstanbau ist ein wichtiger Zweig der Landwirtschaft in der Europäischen Union. Die Erzeugung gesunder und hochwertiger Früchte hängt weitgehend davon ab, dass das zum Anbau von Obstpflanzen verwendete Material hohen Standards entspricht. Gesunde und hochwertige Früchte verbessern die Wettbewerbsposition der Erzeuger in der EU und bieten den Verbrauchern Qualität und Vielfalt.
Die Kommission hat mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeleitet. Mit einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ fordert die Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten formell auf, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten. Kommen die Mitgliedstaaten der Aufforderung nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Hintergrund
Mit der Richtlinie werden die Bedingungen auf EU-Ebene harmonisiert; außerdem wird sichergestellt, dass Käufer in der gesamten EU Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen erhalten, die gesund und hochwertig sind. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie 2008/90/EG bis zum 31. März 2010 umzusetzen, Frankreich, Zypern und Polen haben dies jedoch unterlassen. (EU)
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