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20.11.2015 | 14:25 | Ackerbau 

FAKT-Flächen können bearbeitet werden, Ökologische Vorrangflächen noch nicht!

Karlsruhe - Die jetzt gefallenen Niederschläge haben hoffentlich den Anfang gemacht die Wasservorräte über den Winter wieder aufzufüllen. Mit Ausnahme von Bodenbearbeitungsmaßnahmen können die Außenarbeiten als abgeschlossen gelten.

FAKT-Flächen
(c) proplanta

Flächen mit FAKT-Zwischenfrüchten oder FAKT-Brachebegrünungen können ab sofort bearbeitet werden.

ÖVF (Ökologische Vorrangflächen) als Brache oder Pufferstreifen können ab 01. Januar 2016, als Zwischenfruchtflächen können ÖVF voraussichtlich ab 16. Januar 2016 bearbeitet werden.  Hinweis: Mulchen ohne Bodenbearbeitung ist auf ÖVF-Zwischenfruchtflächen ab 21. Nov. möglich.

Hinweis: In Wasserschutz Problem- und Sanierungsgebieten gelten zur ersten Bodenbearbeitung die bekannten Termine 01. Dez., 01. Febr. bzw. 01. März.

(Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 20.11.2015)

LTZ Augustenberg
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