Flächen mit FAKT-Zwischenfrüchten oder FAKT-Brachebegrünungen können ab sofort bearbeitet werden.
ÖVF (Ökologische Vorrangflächen) als Brache oder Pufferstreifen können ab 01. Januar 2016, als Zwischenfruchtflächen können ÖVF voraussichtlich ab 16. Januar 2016 bearbeitet werden. Hinweis: Mulchen ohne Bodenbearbeitung ist auf ÖVF-Zwischenfruchtflächen ab 21. Nov. möglich.
Hinweis: In Wasserschutz Problem- und Sanierungsgebieten gelten zur ersten Bodenbearbeitung die bekannten Termine 01. Dez., 01. Febr. bzw. 01. März.
(Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 20.11.2015)