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19.03.2012 | 06:16 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Feldmauskontrollen durchführen

Dresden - Die Feldmäuse haben sich auf Wintersaaten, mehrjährigen Futterkulturen und Stilllegungsflächen teils stärker ausgebreitet. Vorrangig sind ungepflügte Flächen betroffen, aber auch auf gepflügten Flächen wurde Befall festgestellt.

Praxis-Tipp Feldmauskontrolle
(c) proplanta
Es ist nicht nur Randbefall zu beobachten, sondern Befallsnester sind weit innerhalb der Schläge vorhanden. Auf allen mehrjährigen Kulturen, Flächenstilllegungen und nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie Grabenböschungen und Feldraine, ist besonderes Augenmerk zu richten. Von ihnen erfolgt eine Primärzuwanderung der Feldmaus auf angrenzende Schläge, die vor allem im Randbereich vorrangig überwacht werden sollten. Kontrollen sollten so schnell als möglich erfolgen und erforderlichenfalls Herdbehandlungen mit Köderpräparaten durchgeführt werden.
 
Derzeit sind nur Mittel auf der Basis von Zinkphosphid zugelassen. Der Köder (5 Stück/Loch) muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Die Ratron Giftlinsen dürfen auch in Köderstellen (100 g/Köderstelle) ausgelegt werden.

Auch nach dem am 14.02.2012 in Kraft getretenen neuen Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur von Personen angewendet werden, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen (§ 9 Abs. 1).

Gemäß § 9 (5) Nr. 2 PflSchG ist für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten kein Sachkundenachweis erforderlich, wenn die Anwendung unter Verantwortung und Aufsicht einer Person mit Sachkundenachweis im Sinne § 9 Abs. 1 erfolgt. Zu diesen Hilfstätigkeiten zählt auch der Einsatz der Legeflinte bei der Feldmausbekämpfung.
 
Der Bekämpfungsrichtwert liegt nach der Lochtretmethode bei 5 - 8 wieder geöffneten Löchern auf 250 m². Das heißt, die Löcher müssen auf 250 m² zugetreten und nach 24 Stunden kontrolliert werden. Auch das Aufstellen von Sitzkrücken für die Fangbegünstigung für Greifvögel ist zu prüfen.

 
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden
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