Die Verdachtsfälle können an die zuständige Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern oder an das LfL-Institut für Pflanzenschutz übermittelt werden.
Wie die LfL am Montag (8.8.) berichtete, gab es bereits im Juni erste Feuerbrandmeldungen im Freistaat, vor allem in Nordbayern. Aus Franken seien zahlreiche erkrankte Gehölze gemeldet worden. Im Süden und Osten des Bundeslandes habe es ebenfalls schon viele bestätigte Nachweise von Feuerbrandbefall gegeben.
Die LfL wies darauf hin, dass die Krankheit grundsätzlich meldepflichtig sei. Rechtsgrundlage dazu sei die
Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit. Obwohl die Krankheit in Bayern jetzt bereits fast in allen Gebieten vorkomme, sei es für die Pflanzenschutzberatung weiterhin wichtig, einen Überblick über die aktuelle Feuerbrandsituation in den einzelnen Regionen zu bekommen.
Der LfL zufolge sind die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus- und Kleingarten, im
Streuobst und in der freien Feldflur nach wie vor auf Schnitt- beziehungsweise Rodungsmaßnahmen beschränkt. Pflanzenschutzmittel seien hierfür nicht zugelassen. Im Streuobstanbau müssten stark befallene Bäume gerodet werden, um in den betroffenen Anlagen den Infektionsdruck zu senken. Schwach befallene Bäume könnten durch Pflegemaßnahmen behandelt werden.
Schnittgut solle über den Restmüll oder, falls möglich, über Verbrennung an Ort und Stelle entsorgt werden. Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind laut LfL-Angaben dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. Betroffen sein könnten sowohl blühende als auch Laubtriebe. Blätter, Blüten und Triebe vertrockneten im Verlauf der Infektion und sähen schließlich „wie verbrannt“ aus.