Die Zulassungsverlängerungen gelten für alle derzeit vorhandenen Indikationen. Da sich damit keine Änderungen der Auflagen ergeben, behalten die aktuellen Produkt-Etiketten ihre Gültigkeit.
Zulassungserweiterung nach Art. 51
Ferner hat das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (
BVL) für das Produkt Teppeki nachfolgende Zulassungserweiterungen erteilt:
Teppeki darf nun bis zum 31.12.2022 auch in Kopfkohl, Erbsen, Zuckererbsen und Buschbohne eingesetzt werden.