Mit der Ausbringung der Gelbschalen sollte nicht zu lange gewartet werden, denn die ersten Schädlinge können Pflanzen schädigen wenn das erste Laubblatt der Kultur voll entwickelt ist. Mit Beginn des Auflaufens ist es umso wichtiger die Flugaktivität von Raps- und Kohlerdflöhen regelmäßig zu überwachen.
Die aktuelle „Behandlungsmarschrichtung“ in Baden-Württemberg orientiert sich in erster Linie an den amtlichen Schadensschwellen:
- werden ab dem 4- bis 6- Blattstadium innerhalb von 3 Wochen weniger als 50 Käfer pro Gelbschale in 3 Wochen gefangen, ist keine Behandlung erforderlich
- bei 50 bis 75 Käfern sollte bei warmer Witterung behandelt werden
- bei einem Besatz mit über 75 Käfer sollte in jedem Fall behandelt werden
Bei hohen Fangzahlen und/oder schon starkem Lochfraß (10% zerstörte Blattfläche) sollte umgehend behandelt werden. Im Bedarfsfall kann ein zugelassenes Insektizid (Pyrethroid) bei trockenem Boden, sonnigem Wetter und einer hohen Anzahl Raps- und Kohlerdfloharten in der Gelbschale eingesetzt werden. Denn nur dann kann verhindert werden, dass die Käfer verstärkt Eier ablegen.
Die Behandlung kann in dem Fall erst einmal bis in den bevorstehenden Spätherbst hinausgeschoben werden wenn der Raps in seiner Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so weit fortgeschritten ist. Auch bei geringen Fangzahlen in der Gelbschale kann in aller Ruhe die nächste Zuflugphase abgewartet und die Behandlungsentscheidung vertagt werden.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.09.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg
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