(c) proplanta Für die Erzeugung des entsprechenden Grünkerns werde ausschließlich die Sorte «Bauländer Spelz» verwendet, da sie das beste Aroma und die höchste Glasigkeit aufweise. Nur Grünkern, der den festgelegten Qualitätskriterien entspricht und aus dem Badischen Frankenland stamme, dürfe somit als Fränkischer Grünkern bezeichnet werden.
Bonde erklärte, deshalb dürfe das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA nicht der Hebel sein, um die mittelständische Lebensmittelindustrie in Europa zu schleifen und den Schutz der regionalen Spezialitäten preiszugeben.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung der EU besagt, dass ein Erzeugnis in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt wird. Die Landkreise Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Main-Tauber sind laut Mitteilung das weltweit bedeutendste Anbaugebiet von Grünkern. (dpa/lsw)
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