Nach Auffassung der Pariser Richter hat Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll sein
Moratorium nicht stichhaltig genug begründet. So würden die von der
EU-Kommission geforderten Bedingungen zum Anbau von MON810 erfüllt. Zudem könne nach europäischer Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nur dann ein Moratorium vorantreiben, wenn es einen Notfall oder Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt gebe, so die Richter des obersten französischen Verwaltungsgerichtes.
Doch weder die Auffassung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) in dieser Frage noch andere Unterlagen machten es möglich, ein derartiges Risiko darzustellen. Bereits 2007 und 2008 hatte die französische Regierung den Anbau von MON810 auf heimischen Äckern untersagt, was beide Male 2011 vom Staatsrat aufgehoben worden war.
Das jetzt gefällte Urteil bezieht sich auf das von Le Foll im März 2012 verhängte Moratorium, wogegen der französische Maiserzeugerverband geklagt (AGPM) hatte. Umweltminister Philippe Martin und Le Foll kündigten in einer gemeinsamen Presseverlautbarung an, dass sie noch vor der nächsten Maisaussaat im Frühjahr 2014 eine Entscheidung treffen wollten.
Zugleich forderten sie ihre Fachdienste auf, neue Wege auszuarbeiten, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der nachhaltig die wirtschaftlichen und ökologischen Risiken durch MON810 für andere Kulturen und die Imkerei benenne. (AgE)