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08.09.2022 | 04:47 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Fruchtfolge-Gestaltung unter erschwerten Bedingungen

Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt Sinsheim übermittelt seine praxisbezogenen Ideen zur Gestaltung der Fruchtfolge unter den diesjährigen Witterungsbedingungen und informiert über notwendige Feldarbeiten in Raps im Rhein-Neckar-Kreis.

Getreidebau
Ackerbau - Gestaltung der Fruchtfolge unter erschwerten Bedingungen. (c) proplanta
Fruchtfolge: Die klassische Fruchtfolge –Wintergerste nach Winterweizen- wird in diesem Jahr aus heutiger Sicht schwierig, da noch kaum Ausfallgetreide aufgelaufen ist und auch eine Pflugfurche nicht überall als Lösung herangezogen werden kann. Bleibt es weiterhin ohne nennenswerte Niederschläge, wird die Körnermaisernte noch im September voranschreiten. In der Rheinebene wird bereits seit Ende August Körnermais mit Feuchtegehalten von unter 20% gedroschen.

Auf diesen Flächen oder nach der Sojabohnenernte kann die Wintergerste mit deutlich weniger Problemen ausgesät werden. Dies trifft vor allem auf die Winterbraugeste zu, bei der ein Weizendurchwuchs noch problematischer ist.

Zu beachten ist allerdings, dass Wintergerste im Herbst nur nach einer Getreidevorfrucht gedüngt werden darf und die Saat vor dem 01.10. erfolgen muss.

Winterraps: Die uns bekannten Niederschlagsmengen der letzten Woche schwanken zwischen 0 und 84 Liter/m² im Dienstbezirk. Entsprechend ist etwas Raps gesät, der auch schon aufläuft. Der überwiegende Teil des Saatgutes befindet sich aktuell noch im Sack oder im trockenen Boden. Eine Rapssaat bis zum 10. September (in der Rheinebene bis zum 15. September) ist bei den aufgeheizten Böden und dem noch kaum vorkommenden Wintern aus unserer Sicht sehr gut möglich.

Auf den Schlägen, die dank des Niederschlages einen sicheren und gleichmäßigen Auflauf erwarten lassen, kann zeitnah eine Herbizidbehandlung mit bodenwirksamen Mitteln wie z.B. Butisan Gold, Fuego Top oder Gajus durchgeführt werden. Bei allen anderen Flächen empfehlen wir, die Herbizidbehandlung in den späteren Nachauflauf zu verschieben.

Besonderes Augenmerk ist in diesem Jahr auf das Ausfallgetreide zu legen. Gerade bei späteren Aussaatterminen ist die Konkurrenz um Wasser und Licht sehr groß. Vor allem Sommergerste kann Raps komplett unterdrücken. Hier kann eine frühzeitige Bekämpfung mit einem zugelassenen Gräserherbizid nötig sein, auch wenn das komplette Ausfallgetreide noch nicht aufgelaufen ist.

Das trockene und warme Wetter ist förderlich für die Ausbreitung von Erdflöhen. Kontrollieren sie in engen Abständen. Besonders gefährdet sind Schläge, die neben Rapsschläge der diesjährigen Ernte liegen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10% Lochfraß. Stellen Sie ab dem Auflaufen die Gelbschalen in die Bestände. Hierbei liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 75 Käfern in drei Wochen.

Sollten über das Wochenende die gewünschten Niederschläge fallen, kann vor allem im Randbereich mit den ersten Schnecken gerechnet werden. Auch hier regelmäßig kontrollieren.

Im Anhang finden Sie für die Flächen in den Schutzgebieten die Hinweise für die notwendige Dokumentation bezüglich Erdflöhe und Schnecken. Wir erinnern an die Anlage von Spritzfenstern in diesen Gebieten.

Pflichtmaßnahme im Ackerbau bei Anbau von Raps (Winter-) und Zuckerrüben

Rapsschädlinge

(Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 03.09.2022)
LTZ Augustenberg
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