Um Virusbefall zu vermeiden, sollte so spät wie möglich gesät werden.
Ob nach dem Auflaufen dann tatsächlich eine Besiedelung der Wintergetreidefelder durch
Blattläuse stattfindet, kann nur vor Ort festgestellt werden. Deshalb sollten früh gesäte Bestände ab einem Entwicklungsstadium von 2 bis 3 Blättern bei sonnigem und warmem Wetter kontrolliert werden.
Es gilt: Wenn mehr als 20% der Gerstenpflanzen mit Blattläusen besiedelt sind, ist der Richtwert überschritten und die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme sinnvoll.
Achtung: Bei früher Saat und besonders in gefährdeten Lagen kann schon ab 10% besiedelter Pflanzen eine Behandlung notwendig werden.
Hinweis: Die zur Verfügung stehenden Mittel gegen Blattläuse als Virusvektoren sind in Tabelle 10 im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019“ auf Seite 19 zusammengestellt.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.09.2019)