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16.05.2022 | 07:28 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Frühe Gerstenbestände blühen bereits

Karlsruhe - Das amtliche Beratungsteam im Landwirtschaftsamt Ravensburg berichtet im neuen Newsletter über die Kulturen Wintergerste, Winterweizen, die Distelbekämpfung, Mais und Raps.

Gerstenbestand
(c) proplanta
Wintergerste: Die frühen Gerstenbestände sind bereits in der Blüte, in späteren Lagen „pinselt“ die Gerste (BBCH 49). Somit ist jetzt auch in den kühleren Lagen die Zeit für die Abschlussbehandlung gekommen. Hier ist es wichtig auch die Grannen und das voll entwickelte Fahnenblatt zu treffen und sie somit vor einem Befall zu schützen. Beachten Sie hierbei die Behandlung nach einer Regenphase und vor strahlungsintensivem Wetter durchzuführen. Bisher sind die Bestände gesund und befallsfrei.

Auch dieses Jahr gibt es für Wintergerste wieder die Notfallzulassung des Wirkstoffes Folpet in den Produkten Folpan 500 und in Mischung mit Azoxystrobin im Produkt Amistar Max enthalten ist. Folpet ist ein Kontaktwirkstoff, die Behandlung ist nach dem Wegfall von Chlortalonil dringend zur Absicherung gegen Ramularia angeraten (Resistenzbrecher).

Ansonsten können starkem Befall hohe Ertragsverluste auftreten. Bei der Applikation muss auf eine gute Benetzung geachtet werden, Folpet wirkt nur dort, wo sie auftreffen. Die Folpet-haltigen Produkte dürfen laut Notfallzulassung nur in Kombination mit Prothioconazol (Ascra Xpro) und Mefentriconazol (Revytrex).

Falls schon eine frühe Fungizidbehandlung mit Prothioconazol gesetzt wurde, gilt es nun den Wirkstoff zu wechseln und sich bei der Mefentriconazol-Palette zu nutzen. Beim Einsatz von Wachstumsreglern gilt es zu beachten, dass die Grannen maximal 1cm herausschauen dürfen, ansonsten ist diese Maßnahme zu unterlassen. die Ähre kann sonst „steckenbleiben“.

Winterweizen: Je nach Lage, Sorte aus Aussaatzeitpunkt befinden sich die Bestände zwischen BBCH 31 und 37. Die Bestände zeigen sich derzeit überwiegend gesund, lediglich auf den unteren Blattetagen zeigen sich erste Infektionen. Auch die Prognosemodelle zeigten aufgrund der Witterung ein mögliches Infektionsrisiko für Gelbrost und Septoria tritici auf.

Jetzt gilt es die Bestände regelmäßig und genau zu kontrollieren, um zeitnah reagieren zu können! Beachten Sie hierbei auch die sortenspezifischen Resistenzen Ihrer angebauten Weizensorten. Mittlerweile verfügen viele Sorten über gute Resistenzeigenschaften gegen diese zwei Krankheiten. Falls Sie gesunde Sorten im Anbau haben und noch kein Befall sichtbar ist, können Sie mit der Behandlung noch bis zum Schieben des Fahnenblattes warten. Keine vorbeugenden Behandlungen durchführen.

Wenn Blattflecken erkennbar sind, wird eine baldige Behandlung empfohlen, im Stadium des Fahnenblattschiebens dann auch eine hochwertige Kombination, breit wirksam mit Dauerwirkung aus Prothioconazol und Carboxamid z.B. Elatus Era, Balaya, Ascra Xpro, Revytrex u.a. zum Schutz des gesamten Blattapparates. Achtung: es existieren zurzeit Blattflecken, die durch Stress ausgelöst worden und nicht krankheitsbedingt sind. Rostpusteln lassen sich mit dem Finger abwischen und sind dann auf der Haut sichtbar.

Distelbekämpfung: Disteln können wirksam mit dem Wirkstoff MCPA (z.B. U 46 M-Fluid) bis BBCH 39 bekämpft werden. Ideal ist hierbei ca. 20 cm Wuchshöhe der Disteln und wüchsige Witterung. Bei Anwendung in der frühen Schossphase kann es zu Verträglichkeitsproblemen kommen. Falls die Disteln nur nesterweise vorkommen ist eine Teilflächenbehandlung angeraten.

Mais: Die früh gesäten Bestände sind bereits schön aufgelaufen. Ist eine Vorauflaufbehandlung bzw. frühe Nachauflaufbehandlung geplant, so muss ausreichend Bodenfeuchtigkeit für die Wirkung der Produkte Spectrum Aqua Pack, Adengo u.a. gegeben sein. Diese Behandlungen sind in der Regel schonend für den Mais und können die Hirse-Problematik entschärfen.

Praxistipps: Falls im späteren Verlauf noch Unkräuter auflaufen kann spezifisch blattaktiv nachbehandelt werden. Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen beim Einsatz von Pendimethalin-haltigen Produkten (90% Abdriftminderung, max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit, mind. 300 Liter Wasser/ha, max. 3m/s Windgeschwindigkeit). Der Wirkstoff Bromoxynil (Buctril, B 235 u.a.) darf dieses Jahr nicht mehr angewendet werden.

Für den Wirkstoff Terbuthylazin gilt auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Bestimmung NG362: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden.“ Das heißt: wurde in den vergangenen zwei Jahren bereits einmal Terbuthylazin eingesetzt, darf es dieses Jahr nicht verwendet werden.

Für den Wirkstoff Nicosulfuron (Arigo, Elumis, Motivell, Nicogan u.a.) gelten die bekannten Auflagen:
  • die Wirkstoffmenge von 45g pro Hektar darf nicht überschritten werden
  • hat bereits im Vorjahr auf derselben Fläche eine Nicosulfuron-Anwendung stattgefunden, so darf dieses Jahr dort keine Nicosulfuron-Ausbringung stattfinden.
Praxistipp: Die Einhaltung der Dreijahres-Frist beim Wirkstoff Peak ist seit diesem Jahr weggefallen.

Winterraps: Die Bestände des Winterraps sind in den wärmeren Lagen schon im Ende der Blüte, in späteren Lage noch in der Hauptblüte. Die Fungizidbehandlungen sind bereits durchgeführt worden. Der Rapsglanzkäfer richtet in der Blüte keinen Schaden mehr an. Nun gilt es noch die Bestände auf Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke regelmäßig zu kontrollieren.

Sofern diese sichtbar sind, liegt der Bekämpfungsrichtwert bei einem Käfer auf zwei Pflanzen und einer Mücke je Pflanze. Bei Überschreiten ist eine Randbehandlung angeraten. Beachten Sie bitte hierbei bei Ihrer Entscheidung vor allem auch die Höhe der Durchfahrverluste wenn der Bestand sich nun schon verzweigt hat.

(Informationen des Landkreis Ravensburg vom 13.05.2022)
LTZ Augustenberg
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