Für reine Rapsglanzkäferbekämpfung ist es noch zu früh!
Karlsruhe - „Es gab nur vereinzelte Meldungen, dass die Schadensschwellen überschritten wurden. In unseren Gelbschalen konnten wir nur Fänge unterhalb der Schadschwelle feststellen.“
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So berichtet der langjährig renommierte Pflanzenschutz-und Anbauexperte S. Wolpert, der im Vorfeld seinem Potpourri aktueller Regionalempfehlungen daraus schließt: „Milder Winter => Wenig Schädlinge“.
Über das Wochenende sind in Bergbronn und Bossendorf auch Rüssler knapp oberhalb der Schadschwelle zugeflogen. In Bossendorf ist auch der Große Rapsstängelrüssler oberhalb der Schadschwelle zugeflogen. Ob eine Behandlung notwendig ist kann nur mit Ihren eigenen Gelbschalen festgestellt werden. In den meisten Fällen ist das aber nicht der Fall und einen gewissen Besatz kann der diesjährig, gut entwickelte Raps auch verkraften.
Mittlerweile fangen sich auch schon Rapsglanzkäfer und der Rüsslerzuflug ist beendet. Darum können die Gelbschalen nun abgebaut werden. Die Schadensschwelle der Glanzkäfer wird durch abklopfen des Haupttriebes und nicht mit der Gelbschale ermittelt. Falls der Bekämpfungsrichtwert mit Rüsslern überschritten gewesen sein sollte und Sie – falls das Wetter es zulässt - am Wochenende noch keine Behandlung gefahren sind empfehlen wir: Ein Pyrethroid II einzusetzen z.B. Karate Zeon 75ml/ha. Falls auch schon Rapsglanzkäfer unterwegs sein sollten Trebon 30 EC 0,2 l/ha.
Denken Sie bei der Überfahrt auch an die Borversorgung des Rapses.
Praxistipp: Selbst, wenn man durch den langen Herbst des Vorjahres Phomainfektionen in den Beständen findet, raten wir derzeit von einem Fungizideinsatz im Raps ab. Die Versuchsergebnisse haben gezeigt, dass diese nur in nassen Jahren einen Mehrertrag im Geldbeutel hinterlassen. Auch das Argument der Gesunderhaltung der unteren Blätter spielt keine Rolle, da Bestände, in welche die Sonne bei der Ertragsbildung auf die untersten Blätter scheinen kann, ein ganz anderes Problem haben.
(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 27.03.2023)