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03.05.2013 | 07:09 | Saatgutbeize 

Kaum Beizmittelabrieb bei Maissaatgut

Bonn - Der Beizmittelabrieb bei Maissaatgut liegt weit unterhalb des Grenzwertes der gesetzlichen Anforderungen.

Gebeiztes Maissaatgut
(c) proplanta
Eine Studie des Deutschen Maiskomitee e.V. (DMK), die kürzlich von Jürgen Rath in der Zeitschrift „mais“ veröffentlicht wurde, umfasste einen Datensatz von 5.936 Ergebnissen von Heubachanalysen der Jahre 2009 bis 2011. An der freiwilligen Initiative beteiligten sich zehn Maissaatgutunternehmen mit Beizstellen in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Österreich.

Mit dem Heubachtest wird der potenzielle Abrieb von Beizstaub an verkaufsfertig gebeiztem Saatgut gemessen. Dies geschieht unter konditionierten Bedingungen in einer Abriebtrommel bei Luftdurchfluss. Am Gewicht des Filters lässt sich der Heubachwert ermitteln.

Der Test ist nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut aus dem Jahr 2009 vorgeschrieben. Die Verordnung regelt, dass Maissaatgut, das mit bestimmten Wirkstoffen zum Beispiel gegen den Befall von Fritfliegen oder Drahtwürmern oder gegen Vogelfraß behandelt wurde, nur in den Verkehr gebracht werden darf, sofern ein bestimmter Maximalwert für den potenziellen Beizmittelabrieb nicht überschritten wird. Für Maissaatgut, das zum Beispiel mit dem Wirkstoff Methiocarb gegen Vogelfraß behandelt wurde, liegt der Grenzwert bei 0,75 g/100.000 Korn.

Die Auswertung des DMK ergab einen Mittelwert von 0.27 g/100.000 Korn. Lediglich 62 der 5.936 Proben lagen über dem Grenzwert und waren somit in Deutschland nicht vertriebsfähig. (dmk)
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