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31.05.2023 | 13:15 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Gelbrostbefall: Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich

Karlsruhe - "Wo noch keine Fungizidbehandlung durchgeführt wurde muss jetzt unbedingt auf vereinzelt auftretenden Gelbrost geachtet werden,“ so der heutige Rat des renommierten Beraters und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer im Landkreis Tübingen im Vorfeld seiner Regionalempfehlung.

Gelbrostbefall
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(c) G. Münkel_LWA Rhein-Neckar
Winterweizen:

Wenn erste Nester im Bestand auftreten muss schnell behandelt werden um einen Befall des gesamten Bestandes zu verhindern. Bei gewählter FAKT-Maßnahme E 12 (Fungizidverzicht bis zum Ährenschieben) darf eine Behandlung erst ab BBCH 49 durchgeführt werden.

Sommergerste:

Vereinzelt treten Netzflecken in Sommergerste auf, eine Bekämpfungsmaßnahme ist aber meist nicht notwendig. Zur Befallsermittlung werden an 5 Stellen je 5 Pflanzen auf Krankheitssymptome auf dem 3. Blatt von oben ermittelt. Wenn auf mehr als 20% der Pflanzen Symptome auftreten, kann eine Fungizidbehandlung empfohlen werden. Aufgrund der schnellen Entwicklung von Sommergerste bis zur Abschlussbehandlung kann die Aufwandmenge der Fungizide auf ca. 2/3 der Standardmenge (z.B. 0,65l/ha Input Classic oder Verben, 1 l/ha Balaya) reduziert werden.

Zuckerrüben:

Bis zum 4-Blattstadium sollte weiterhin auf Schnecken geachtet werden. Wenn welkende Pflanzen im Bestand festgestellt werden finden sich im Boden neben der Pflanze oft kleine Schnecken, die unter der Bodenoberfläche die Wurzeln abgefressen haben.

Mittlerweile finden sich die ersten Blattläuse in den Beständen ein, auf unserem Monitoringstandorten, bisher nur die Schwarze Bohnenlaus. Die Bekämpfungsrichtwerte (10% befallene Pflanzen bei der grünen Pfirsichblattlaus, 30% bei der Schwarzen Bohnenlaus) wurden aber bisher noch nicht überschritten.

(Informationen des LRA Tübingen vom 30.05.2023)
LTZ Augustenberg
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