Sie rät dazu, zur Kontrolle des
Rapserdflohs und des schwarzen
Kohltriebrüsslers ab dem Keimblattstadium die
Gelbschalen aufzustellen. Aus Sicht der Expertin sollten die Schalen für einen besseren Fang zur Hälfte in den Boden eingraben werden.
Der
Rapserdflohbefall schwankt auf der Baar von Jahr zu Jahr. Typisch ist der Sieblochfraß an Keim- aber auch an den ersten Laubblättern und sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden. Bleibt der Befall unter den Schadschwellen, auf keinen Fall vorbeugend behandeln. Es sind schon Insektizid-Resistenzen des Käfers bekannt. Maßnahmen gegen den
Käfer sollten sich an folgenden Schadensschwellen orientieren:
- 10% zerstörte Blattfläche bis zum 4-Blattstadium
- 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale im 4-6 Blattstadium
Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bei Schadensschwellenüberschreitung bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen
Larven werden miterfasst.
Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Die eigenen Schläge unbedingt kontrollieren und erst bei Überschreiten der Schadensschwelle eine insektizide Maßnahme durchführen. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen
Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen raten die Donaueschinger Fachleute dringend, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu spritzen.
Der
schwarze Kohltriebrüssler verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Es existiert keine Schadensschwelle, aber ein Bekämpfungs-Richtwert: 10 Rüssler in drei Tagen.
Ackerbauliche Maßnahmen: Auf Altrapsflächen die aufgelaufenen Pflanzen nicht lange stehen lassen. Intensive flache Bodenbearbeitungsgänge dezimieren die Kleine
Kohlfliege und Schnecken, zudem wird die „grüne Brücke“ für Pilzkrankheiten unterbrochen.
(Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 13.09.2019)