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30.09.2010 | 14:37 | Gentechnik 

Gentechnik-Mais: EU-Kommissar Dalli präsentiert Koexistenz-Empfehlungen

Brüssel - Auf der Sitzung des EU-Agrarministerrats am Montag hat Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Report des "Europäischen Koexistenz-Büros" vorgelegt.

Genmais
Darin werden verschiedene Maßnahmen aufgeführt, mit denen Vermischungen von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais minimiert werden können.

"Die Maßnahmen, die der Report empfiehlt, passen zur neuen Linie in der Gentechnik-Politik, die die Kommission im Juli beschlossen hat", sagte Dalli. Künftig sollen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten einen größeren Spielraum haben, den Anbau von gv-Pflanzen zu regulieren. "Der Report unterstützt die Mitgliedsstaaten dabei, nationale oder regionale Koexistenz-Regeln zu entwickeln und umzusetzen," so Dalli.

Neben einer getrennten Lagerung des Saatguts sind angemessene Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellem Mais die wirksamste Maßnahme, um unerwünschte Vermischungen zu vermeiden. Dazu enthält der Report konkrete Empfehlungen: Um die GVO-Einträge unter dem derzeitigen Schwellenwert von 0,9 Prozent zu halten, ist ein Abstand von 15 bis 50 Metern ausreichend, wenn Körnermais erzeugt wird. Bei Silomais, bei dem die ganze Pflanzen verwertet werden, genügen null bis 25 Meter. Sollen die GVO-Einträge unter 0,2 Prozent bleiben, empfiehlt der Koexistenz-Report bei Körnermais 85 bis 150 Meter, bei Silomais 50 bis 65 Meter.

Das 2008 von der EU-Kommission eingesetzte "Europäische Koexistenz-Büro", in dem Fachexperten aus 20 Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, hat dazu zahlreiche Versuche, Studien und Modellrechnungen in verschiedenen EU-Regionen ausgewertet. Die angegebenen Mindestabstände sind immer unter der jeweils "ungünstigsten" Windsituation ermittelt: Das konventionelle "Empfängerfeld" liegt immer in Windrichtung zum Feld mit gv-Mais.

Allerdings räumt der Report ein, dass es einzelne Regionen geben könne, in denen aufgrund ihrer kleinteiligen landwirtschaftlichen Struktur eine Koexistenz mit den üblichen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sei. Hier könne es eine Alternative sein, wenn sich die Landwirte auf ein einheitliches Produktionssystem - entweder "mit" oder "ohne" Gentechnik verständigen würden.

In Deutschland ist für Mais derzeit ein Mindestabstand zwischen GVO-und konventionellen Feldern von 150 Metern gesetzlich vorgeschrieben, bei ökologischem Anbau von 300 Metern. Mais spielt jedoch im Ökoanbau nur eine geringe Rolle. Mit 1,8 Prozent hat Italien unter allen EU-Ländern den größten Ökoanteil im Maisanbau. (TransGen)

Tabelle: Empfehlungen des Europäischen Koexistenz-Büros für Mindestabstände im Maisanbau:

                             Mindestabstand (in m)
Vermischung               Körnermais             Silomais
       0,1%                      105 -250/500               85-120 
       0,2%                         85-150                      50-65 
       0,3%                         70-100                      30-55 
       0,6%                         20-55                          0-35 
       0,9%                         15-50                          0-25
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