Das Saatgut wurde daraufhin durch die Lieferanten freiwillig vom Markt genommen. Eine Auslieferung an Landwirte ist nicht erfolgt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (20. April) mit.
Die Untersuchungen erfolgten im Rahmen der behördlichen Überwachung und wurden im Rahmen der so genannten Frühjahrsbeprobung im März abgeschlossen. Da in Schleswig-Holstein selbst keine Maissaat vermehrt und anerkannt wird, konzentrierte sich die Überwachung auf Importe aus Osteuropa und Südamerika. Insgesamt wurden sechs Maispartien getestet, davon fielen zwei mit geringen GVO-Anteilen auf.
Ziel des Saatgutmonitorings ist die Vermeidung des Inverkehrbringens von Saatgut, das mit GVO verunreinigt ist. Eine geringe Verunreinigung von Saatgut ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen beim Anbau, während des Transports sowie bei der Lagerung und Verarbeitung und trotz eigener Untersuchungen der Saatgutunternehmer grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen. Für Saatgut gibt es derzeit jedoch keine von der EU festgelegten Schwellenwerte, es gilt folglich die Nulltoleranz. Das Landwirtschaftsministerium plant wie in der Vergangenheit auch weitere Kontrollen von Saatgut verschiedener Kulturpflanzen.
Detaillierte Ergebnisse zu den Untersuchungen sind im so genannten Themenportal Landwirtschaft und Umwelt unter dem Thema "Immissionsschutz" auf der Internetseite des Ministeriums zu finden unter:
www.mlur.schleswig-holstein.de (PD)