Düsseldorf - Der VDI gibt mit der neuen Richtlinie VDI 4330 Blatt 10 Standards zur Erfassung gentechnisch veränderter Pflanzen und möglicher Auskreuzungen vor.
„Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen; Floristische Kartierung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP), ihren Kreuzungspartnern und Kreuzungsprodukten“ beschreibt das Verfahren mithilfe floristischer Kartierungen.
Mit dieser Methode sollen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Umgebung von Produktions- und Verarbeitungsstätten wie Feldern oder Sortieranlagen zuverlässig erfasst werden. Als Hilfestellung sind die in Deutschland vorkommenden bekannten Kreuzungspartner von Raps und Weizen beispielhaft in Listen aufgeführt.
VDI 4330 Blatt 10 nennt Vorgaben zur Wahl des Zeitpunkts und der Zeitskala der floristischen Kartierung. Auch die Auswahl und Umgrenzung des Untersuchungsgebietes sind wichtige Faktoren. Die Datenerhebung mithilfe von Kartierungsbögen, die Auswertung und Dokumentation werden ausführlich beschrieben. Herausgeber der Richtlinie ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences.
Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 10 ist ab Oktober zum Preis von 71,80 € beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 (0)30 2601-2260 ist der Verlag erreichbar. (vdi/idw)
Wenn der VDI mit der neuen Richtlinie VDI 4330 Blatt 10 Standards zur Erfassung gentechnisch veränderter Pflanzen und möglicher Auskreuzungen vorgibt und sich dabei auf Raps und Weizen fixiert, muss das den Bürger erschrecken. Bei Raps und Weizen wurden in Deutschland noch nie gentechnisch veränderte Sorten für den Anbau zugelassen. Es bleiben als Auskreuzungsverursacher nur Pflanzen aus der Forschung übrig. Wenn also nicht einmal die Forscher zu absolut sicherem Arbeiten fähig sind, wie sollen dann Erwerbsanbau und Vermarktung relative Sicherheit bewerkstelligen? Was jubeln uns die Forscher damit unter, Petemkinsche Dörfer etwa? ...und das alles mit einem nicht unerheblichen Teil von uns gezahlter Steuern!