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18.01.2021 | 14:07 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Gerätetechnik: Pflanzenschutzgeräteprüfung neu geordnet

Karlsruhe - Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, erinnert, dass nach der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) die nachfolgenden Pflanzenschutzgeräte seit dem 31. Dezember 2020 erstmals geprüft sein müssen.

Pflanzenschutzgeräte
(c) proplanta
Stationäre und mobile Beizgeräte

Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen z. B. Schneckenkorn ausgebracht wird)

schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte

Bodenentseuchungsgeräte

Achtung: Ab diesem Jahr dürfen diese Pflanzenschutzgeräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.01.2021)
LTZ Augustenberg
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