Stationäre und mobile Beizgeräte
Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen z. B.
Schneckenkorn ausgebracht wird)
schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte
Bodenentseuchungsgeräte
Achtung: Ab diesem Jahr dürfen diese
Pflanzenschutzgeräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.01.2021)