Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) begrüßt das Urteil und sieht sich in seiner Forderung bestätigt, mit der Festlegung von Saatgutschwellenwerten endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten der landwirtschaftlichen Produktionskette zu schaffen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass die Landesbehörde ihren Ermessensspielraum nicht ausgenutzt hat. "Das gestrige Urteil war überfällig und erfüllt uns mit Zuversicht, was die künftige Entwicklung im Bereich Saatgutschwellenwerte betrifft. Der Teufelskreis aus
Nulltoleranz auf der einen und der weltweit ständig steigenden Bedeutung gentechnisch veränderter Pflanzen auf der anderen Seite ist an sein Ende gekommen", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des
BDP, das Urteil. In einem offenen System, in dem die globalen Warenströme aufs Engste miteinander verknüpft sind, entbehrt es jeder naturwissenschaftlichen Grundlage, hundertprozentige Reinheit landwirtschaftlicher Produkte zu fordern. "Wir hoffen, dass das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Signalcharakter hat und dass die politischen Entscheidungsträger nicht nur Lehren, sondern auch Konsequenzen daraus ziehen. Wir fordern, dass Schwellenwerte für geringste Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Saatgut etabliert werden, damit Landwirte, Züchter, aber auch Behörden, künftig rechtlich besser abgesichert sind ", so Schäfer.
Nordrhein-Westfalen hatte 2007 im Rahmen von Routinekontrollen geringste Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile in konventionellem Rapssaatgut festgestellt. Obwohl das betroffene Unternehmen mehrere negative Untersuchungsergebnisse von verschiedenen akkreditierten Laboren vorlegte, wurden die anderen Bundesländer über den Fund informiert. Daraufhin haben die Behörden den Rückruf des Saatgutes sowie die Vernichtung bereits ausgesäter Partien angeordnet. Alles, ohne das vermeintlich positive Ergebnis durch eine Zweitprobe abzusichern. Insgesamt mussten fast 1.300 Hektar Raps in 6 Bundesländern vernichtet werden. (bdp)