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01.05.2012 | 14:45 | Sortenschutz 

Mehr als 1.900 Sorten beim Bundessortenamt geschützt

Hannover - Beim Bundessortenamt sind derzeit insgesamt 1.916 Pflanzensorten national geschützt.

Gerste
(c) proplanta
Darauf hat die Behörde mit Sitz in Hannover am vergangenen Donnerstag, dem Welttag des geistigen Eigentums, hingewiesen. Der Sortenschutz sei ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schütze das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Er diene der Pflanzenzüchtung und fördere den züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau, erläuterte das Bundessortenamt.

Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte könne einen nationalen Sortenschutz auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen. Eine Pflanzensorte sei schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu sowie durch eine eintragbare Sortenbezeichnung definiert sei.

Von den derzeit insgesamt 1.916 national geschützten Pflanzensorten entfallen nach Angaben des Amtes 792 auf landwirtschaftlicheArten, 132 auf Gemüse, 83 auf Gehölze, 688 auf Zierpflanzen einschließlich Rosen, 167 auf Beeren-, Stein- und Kernobst sowie 54 auf sonstige gartenbauliche Arten.

Seit 1995 könne ein europaweit geltender Sortenschutz beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) im französischen Angers beantragt werden, führte das Bundessortenamt weiter aus. Im Auftrag des CPVO würden von ihm zahlreiche Pflanzenarten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit für den EU-weiten Sortenschutz geprüft.

Gegenwärtig seien beim CPVO 19.685 Pflanzensorten aus dem gesamten Pflanzenreich geschützt. Von 1995 bis 2011 seien etwa 42.000 Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz gestellt worden. Für 10.000 Sorten hat das CPVO laut Bundessortenamt die nationalen Prüfungsergebnisse übernommen. Insbesondere bei Obst und Zierpflanzen werde ein hoher Anteil der Prüfungen für das CPVO durchgeführt. Im Jahr 2011 seien ihm bei Obst 30 % und bei Zierpflanzen 24 % der Auftragsprüfungen übertragen worden. (AgE)
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