Winterweizen:Der Winterweizen beginnt in der Rheinebene je nach Sorte und Saattermin mit der Blüte. Sollte es während der Weizenblüte zu Niederschlagsereignissen in Kombination mit Temperaturen größer 16°C kommen, besteht die Möglichkeit einer Fusariuminfektion. In diesen Fällen zeitnah zum Regen ein Fungizid mit Fusarium Wirkung einsetzen wie z.B. Osiris MP oder
Prosaro.
Regnet es in der Weizenblüte nicht und wurde bereits im Fahnenblattstadium ein umfassender Schutz des Blattapparates mit reduzierter Aufwandmenge durchgeführt, kann die Blütenbehandlung z.B. mit einem
Folicur ihren Abschluss finden.
Einige Weizensorten wie z.B. Chevignon oder Chiron zeigen bereits auf den oberen Blättern trotz eines intensiven Fungizidschutzes in den letzten Wochen Sprenkelungen. Diese „Flecken“ wurden nicht von einer Pilzkrankheit hervorgerufen und können daher auch nicht mit einem Fungizid behandelt werden.
Tierische Schaderreger:Ab dem Ährenschieben liegt die Schadensschwelle bei den Blattläusen bei 65% besiedelter Ähren oder Fahnenblätter. Aktuell ist dies in unserem Dienstbezirk nicht der Fall. Ebenso ist der Bekämpfungsrichtwert von 20% geschädigter Blattfläche bzw. ein Ei/Larve pro Halm beim Getreidehähnchen nicht erreicht.
Praxistipps: In den Schutzgebieten sind die Auflagen des IPS plus einzuhalten. Liegt der Befall mit dem Getreidehähnchen in den Schutzgebieten über der oben genannten Schadensschwelle, müssen Sie Rücksprache mit der amtlichen Beratung halten, wenn Sie ein Insektizid einsetzen möchten.
Sommergerste:Die Sommergerste schiebt überwiegend das letzte Blatt. Ist dieses voll entwickelt, kann die Abschlussbehandlung gegen die Abreifekrankheiten durchgeführt werden.
Praxistipps: Wir empfehlen den Zusatz von
Folpan 500 SC zur Absicherung gegen Ramularia. Bis zum Grannenspitzen kann noch ein Ethephonhaltiger Wachstumsregler zugemischt werden.
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 23.05.2023)